Änderung der Erklärung nach Mandantenfreigabe oder Kanzleifreigabe möglich --> Sollte gesperrt werden!

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Die GrSt-Erklärungen können nach Mandantenfreigabe oder Kanzleifreigabe geändert werden, ohne dass dies nachvollzogen werden kann. Hier sollte es meines Erachtens eine Sperre geben, sodass eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich ist bzw. nur noch durch autorisierte Personen vorgenommen werden kann (bspw. durch den Freigebenden in der Kanzlei)

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diercks

Hallo,

das finde ich auch extrem wichtig - diesen Hinweis haben wir bereits vor über einem Monat aufgegeben. Von fino ist bis heute keine Rückmeldung erfolgt.

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-9
J M. Kleinbeckes
Ich bin froh über die Änderungsmöglichkeit. So konnte ich die Erklärung ändern, weil mir auffiel, dass in der Berechnung eine andere Grundstücksgröße als in der Erklärung verwendet wurde.

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hilmar speck
Quote from J M. Kleinbeckes
Ich bin froh über die Änderungsmöglichkeit. So konnte ich die Erklärung ändern, weil mir auffiel, dass in der Berechnung eine andere Grundstücksgröße als in der Erklärung verwendet wurde.

Der Einbau einer Sperrung würde das ja nicht ausschließen. Es wäre nur gut, wenn - wie bei den Datev-Steuerprogrammen - ein entsprechender ausdrücklicher Hinweis kommt... und Mandanten nicht einfach nachträglich etwas ändern können.

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claudia wagner

Bei uns kann der Mandant nach Freigabe die Daten überhaupt nicht mehr ändern. Hab ich da was verpasst?

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GrundsteuerDigital
  • In der Umsetzung
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-3
Björn - GrundsteuerDigital
  • Fertiggestellt

Liebe Mitglieder,

im Release am 26.09 wird es einen neuen Button "ELSTER überspringen" geben, mit dem Sie dies realisieren können.

Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team - 👋

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grst-digital-user
Quote from Björn - GrundsteuerDigital

Liebe Mitglieder,

im Release am 26.09 wird es einen neuen Button "ELSTER überspringen" geben, mit dem Sie dies realisieren können.

Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team - 👋

Das behebt uE das oben geschilderte Problem nicht: Der Anwender kann immer noch Daten an der Feststellungserklärung ändern, wenn der Status in "Kanzleifreigabe" steht. Das führt zu dem Problem, dass bereits in der Kanzlei freigegebene Erklärungen nachträglich geändert werden können, was in diesem Status nicht sein darf.

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Quote from grst-digital-user

Das behebt uE das oben geschilderte Problem nicht: Der Anwender kann immer noch Daten an der Feststellungserklärung ändern, wenn der Status in "Kanzleifreigabe" steht. Das führt zu dem Problem, dass bereits in der Kanzlei freigegebene Erklärungen nachträglich geändert werden können, was in diesem Status nicht sein darf.

Liebes Community Mitglied,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Der Vorgang wird gerade bearbeitet und wird zeitnah gelöst. 

Viele Grüße

Ihre Grundsteuer Digital Team

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Liebe Mitglieder,

in den Systemeinstellungen finden Sie jetzt eine neue Checkbox "Keine Grundstücksbearbeitung nach Kanzleifreigabe". Wenn diese Checkbox aktiviert ist, verhält das System sich so wie hier von Ihnen gewünscht.

Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team - 👋