Änderung der Erklärung nach Mandantenfreigabe oder Kanzleifreigabe möglich --> Sollte gesperrt werden!
Die GrSt-Erklärungen können nach Mandantenfreigabe oder Kanzleifreigabe geändert werden, ohne dass dies nachvollzogen werden kann. Hier sollte es meines Erachtens eine Sperre geben, sodass eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich ist bzw. nur noch durch autorisierte Personen vorgenommen werden kann (bspw. durch den Freigebenden in der Kanzlei)
Liebe Mitglieder,
in den Systemeinstellungen finden Sie jetzt eine neue Checkbox "Keine Grundstücksbearbeitung nach Kanzleifreigabe". Wenn diese Checkbox aktiviert ist, verhält das System sich so wie hier von Ihnen gewünscht.
Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team - 👋