Änderung der Erklärung nach Mandantenfreigabe oder Kanzleifreigabe möglich --> Sollte gesperrt werden!
Die GrSt-Erklärungen können nach Mandantenfreigabe oder Kanzleifreigabe geändert werden, ohne dass dies nachvollzogen werden kann. Hier sollte es meines Erachtens eine Sperre geben, sodass eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich ist bzw. nur noch durch autorisierte Personen vorgenommen werden kann (bspw. durch den Freigebenden in der Kanzlei)
Hallo,
das finde ich auch extrem wichtig - diesen Hinweis haben wir bereits vor über einem Monat aufgegeben. Von fino ist bis heute keine Rückmeldung erfolgt.