Vollständigkeitserklärung bei abweichendem Eigentümer

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Bei einem abweichenden Grundstückseigentümer wird in der Vollständigkeitserklärung als "Steuerpflichtiger" der Name des Mandanten angegeben. Der eigentliche Eigentümer wird dann unter "Gemeinschaft" angegeben. 

Bedienung Fachlichkeit System
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dorothea kuhn

Hallo GrundsteuerDigitalTeam, 

super, dass die Vollständigkeitserklärung nun endlich den richtigen abweichenden Eigentümer anzeigt! 

Leider wird jetzt aber die Objektbezeichnung bei mir bei keinem Mandanten mehr angezeigt!? Somit ist die Vollständigkeitserkärung wieder nicht nutzbar.

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Aiko GrundsteuerDigital
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Liebe Community Mitglieder,

vielen Dank für Ihre Nachrichten.
Eine Ausbesserung sollte voraussichtlich um 18 Uhr mit dem nächsten Release erfolgen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen weiter zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team 

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dorothea kuhn
Quote from Patrick Heinrich [taxtech]

Ist schon absehbar wann diese Änderung endlich umgesetzt wird und korrekte Vollständigkeitserklärungen auch bei abweichendem Grundstückseigentümer erstellt werden können? 

Steuerpflichtiger ist der Grundstückseigentümer und nicht der Mandant unter dem die Erklärung erstellt wurde!