Vollständigkeitserklärung bei abweichendem Eigentümer
Bei einem abweichenden Grundstückseigentümer wird in der Vollständigkeitserklärung als "Steuerpflichtiger" der Name des Mandanten angegeben. Der eigentliche Eigentümer wird dann unter "Gemeinschaft" angegeben.
Hallo GrundsteuerDigitalTeam,
super, dass die Vollständigkeitserklärung nun endlich den richtigen abweichenden Eigentümer anzeigt!
Leider wird jetzt aber die Objektbezeichnung bei mir bei keinem Mandanten mehr angezeigt!? Somit ist die Vollständigkeitserkärung wieder nicht nutzbar.