Vollständigkeitserklärung bei abweichendem Eigentümer
Bei einem abweichenden Grundstückseigentümer wird in der Vollständigkeitserklärung als "Steuerpflichtiger" der Name des Mandanten angegeben. Der eigentliche Eigentümer wird dann unter "Gemeinschaft" angegeben.
Ist schon absehbar wann diese Änderung endlich umgesetzt wird und korrekte Vollständigkeitserklärungen auch bei abweichendem Grundstückseigentümer erstellt werden können?
Steuerpflichtiger ist der Grundstückseigentümer und nicht der Mandant unter dem die Erklärung erstellt wurde!