WELCHE FLÄCHEN ZUR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT GEHÖREN UND WELCHE NICHT

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Ausdrücklich nicht mehr zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören Wohngebäude;

diese sind als Grundvermögen eigenständig zu bewerten. Damit gehen Land- und Forstwirtschaft und

Wohnen bei der Grundsteuer getrennte Bewertungswege (§ 232 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BewG).

Jetzt habe ich ein altes Mühlengelände mit mehreren Flurstücken, Wald und Wohngebäuden.

Aber nur einer Steuernummer/Aktenzeichen.

Da ich das Grundvermögen und das LuF-Vermögen getrennte Erklärungen abgeben soll, weiß ich nicht wie ich es umsetzen kann.

Wie habt ihr das gelöst?

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I. S.

Beim Finanzamt anrufen und ein neues Aktenzeichen für die Wohnteile anfordern; dann jeweils eine Erklärung für die Wohngrundstücke abgeben und den Rest der Landwirtschaft unter dem landwirtschaftlichen Aktenzeichen

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Aiko GrundsteuerDigital
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AnettM - GSD

In Sachsen ist fast unmöglich das Finanzamt anzurufen. Dann könnte ich diese Fälle nicht deklarieren.

Was passiert, wenn ich das gleiche Aktenzeichen angebe, wie für LuF und als Zusantzangabe klarstelle, dass es hierfür kein gesondertes Aktenzeichen gab?

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antje völker-michel

Mein Fall war aus Bayern, von der bayrischen Grundsteuer-Hotline gab es die Empfehlung nur eine Erklärung abzugeben. Den neuen Sachverhalt im "Ergänzungsfeld" zu erläutern.

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Marlene Wahl
Quote from AnettM - GSD

In Sachsen ist fast unmöglich das Finanzamt anzurufen. Dann könnte ich diese Fälle nicht deklarieren.

Was passiert, wenn ich das gleiche Aktenzeichen angebe, wie für LuF und als Zusantzangabe klarstelle, dass es hierfür kein gesondertes Aktenzeichen gab?

Hallo, in MV habe ich vom Finanzamt die Aussage bekommen das es falsch ist zwei Erklärungen auf ein AZ abzugeben, diese sind nämlich unterschiedlich zugeordnet - in MV ist die Zahl vor dem letzten / ausschlaggebend - eine 1 steht bei uns für LuF und eine 2  für Grundvermögen. Daher würde es bei doppelter Abgabe in der falschen Abteilung landen. Außerdem ist bei uns auf der Aufforderung des Finanzamtes ganz unten ein kleines Kennzeichen GV oder LF - daran kann man ebenfalls erkennen wozu es dann zu ordnen ist

liebe Grüße