WELCHE FLÄCHEN ZUR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT GEHÖREN UND WELCHE NICHT
Ausdrücklich nicht mehr zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören Wohngebäude;
diese sind als Grundvermögen eigenständig zu bewerten. Damit gehen Land- und Forstwirtschaft und
Wohnen bei der Grundsteuer getrennte Bewertungswege (§ 232 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BewG).
Jetzt habe ich ein altes Mühlengelände mit mehreren Flurstücken, Wald und Wohngebäuden.
Aber nur einer Steuernummer/Aktenzeichen.
Da ich das Grundvermögen und das LuF-Vermögen getrennte Erklärungen abgeben soll, weiß ich nicht wie ich es umsetzen kann.
Wie habt ihr das gelöst?
Beim Finanzamt anrufen und ein neues Aktenzeichen für die Wohnteile anfordern; dann jeweils eine Erklärung für die Wohngrundstücke abgeben und den Rest der Landwirtschaft unter dem landwirtschaftlichen Aktenzeichen