Einspruch gegen Feststellungsbescheide

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Von der FinVerw NRW haben wir heute die ersten Feststellungsbescheide und GrSt-Messbescheide bekommen. Wie funktioniert der Prozess Bescheiderfassung und Einspruch in Grundsteuer Digital? Gibt es schon Mustertexte für Einsprüche?

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matthias brandt

Wieso kann man nicht unter Feststellungserklärungen->Einspruch->Hinzufügen einen Einspruch einfach bei dem Mandanten neu anlegen? Es wird lediglich eine neue Feststellungserklärung erzeugt.

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Klaus

Völlig unverständlich, aber Sie haben tatsächlich Recht. Ich kann nur Einspruch einlegen, solange ich keinen Bescheid hochgeladen habe.

Wer denkt sich sowas aus? Im Regelfall erhalten wir doch den Bescheid, prüfen ihn, stellen Abweichungen fest und legen dann Einspruch ein.

Gibt es bei finotax denn keine Qualtitätskontrolle oder wenigstens einen Praktikanten, der weiß wie in einer Steuerkanzlei gearbeitet wird? Oder mal ein Anruf bei der Datev, bevor man den Prozess freigibt.

Grüße

Klaus

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aziz ciplak
Quote from Klaus

Wir haben Einspruch über sonstige Nachricht eingelegt. Das Aktenzeichen, der Mandantenname und die Adresse des Grundstücks wird vorbelegt -wenigstens etwas.

Aber der Status wird nicht auf "Einspruch" geändert. Wir haben auch nichts gefunden, dass man den Status manuel ändern kann.

Und der Einspruch wird nicht unter Dokumente angezeigt, damit man ihn mit Dokumententransfer nach DMS einlesen kann. Nur unter Elster-Nachrichten findet man den Einspruch.

Eine Möglichkeit den Nachrichtentyp "Einspruch" wie auf dem Screenshot sehen wir gar nicht!!

 

Gruß

Klaus

Ich habe jetzt ein paar Mandanten angeklickt um zu sehen, ob da auch die Möglichkeit eines Einspruches besteht. 

Jetzt habe ich folgendes festgestellt:

Image 915

Es kommt drauf an welchen Status die Erklärung hat. Ist es im Bereich "Elster abgeschlossen" kann man einen Einspruch anlegen. Ist es im Status " Bescheid erhalten" oder später kann man es wohl nicht. 

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Warum es so ist - keine Ahnung.

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Klaus

Wir haben Einspruch über sonstige Nachricht eingelegt. Das Aktenzeichen, der Mandantenname und die Adresse des Grundstücks wird vorbelegt -wenigstens etwas.

Aber der Status wird nicht auf "Einspruch" geändert. Wir haben auch nichts gefunden, dass man den Status manuel ändern kann.

Und der Einspruch wird nicht unter Dokumente angezeigt, damit man ihn mit Dokumententransfer nach DMS einlesen kann. Nur unter Elster-Nachrichten findet man den Einspruch.

Eine Möglichkeit den Nachrichtentyp "Einspruch" wie auf dem Screenshot sehen wir gar nicht!!

 

Gruß

Klaus

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aziz ciplak
Quote from Klaus

Guten Morgen,

nach Ihrer Road-Map soll es seit gestern möglich sein, Einsprüche gegen die Grundsteuermessbescheide einzulegen. Wo find ich diese Möglichkeit? Oder soll das über "Elster-Nachrichten versenden" passieren? Und was ist dann mit dem Status "Einspruch"?

Eine schnelle Antwort wäre nett, da die Rechtsbehelfsfristen demnächst ablaufen.

Gruß

Klaus

Morgen,

so wie ich das sehe, läuft alles über Elster-Nachrichten (siehe Screenshot).

Image 914

Thema Status "Einspruch" - ich hoffe es wird dann automatisch in den Bereich Einspruch kommen, wenn man einen Einspruch einlegt. Ich habe aber leider im Moment keinen Fall mehr und kann es nicht ausprobieren. Wäre schön, wenn Sie Feedback geben könnten, wenn Sie einen Einspruch anlegen.

MfG

Aziz

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Klaus

Guten Morgen,

nach Ihrer Road-Map soll es seit gestern möglich sein, Einsprüche gegen die Grundsteuermessbescheide einzulegen. Wo find ich diese Möglichkeit? Oder soll das über "Elster-Nachrichten versenden" passieren? Und was ist dann mit dem Status "Einspruch"?

Eine schnelle Antwort wäre nett, da die Rechtsbehelfsfristen demnächst ablaufen.

Gruß

Klaus

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Sehr geehrter Herr Ciplak,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Aktuell arbeiten unsere Entwickler an der Umsetzung. Status-Updates erhalten Sie im nachfolgenden Thema:

https://feedback.grundsteuer-digital.de/de/communities/1/topics/1734-einspruch-feststellungsbescheide-elster-nachrichten-weitere-funktionen

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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aziz ciplak
Quote from Thomas - GrundsteuerDigital

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich habe gesehen das Sie bereits eine Erklärung im Status "Einspruch" haben.

Hat sich das Problem eventuell bereits erledigt?

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer

Bitte meine Nachricht etwas weiter oben ansehen und mir eine Rückmeldung geben, ob etwas in die Richtung geplant ist. Vielen Dank.

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aziz ciplak

Bitte um baldige Antwort, ob die Funktion Digitale Einsprüche erfolgt oder nicht.

Sollte eigentlich kein Problem sein. Für Fristverlängerungen in digitaler Form gibt es ja auch eine Möglichkeit. Das Gleiche brauchen wir jetzt für Einsprüche.

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aziz ciplak

Kann man über dieses Programm digital einen Einspruch schreiben? 

Das einzige was ich hinbekommen habe ist, dem Programm mitzuteilen, dass die Erklärung nicht in Ordnung ist. Es sollte doch auch möglich sein einen Einspruch zu schreiben und digital zu versenden. 

Ansonsten bringt mir doch der Reiter Einspruch gar nichts. 

Vorgehensweise:

--> klicke ich auf Hinzufügen und weiter passiert etwas, was nicht passieren sollte:

Ich klicke auf Einspruch anlegen und suche den Mandanten und das Grundstück aus und es erscheint der Fenster --> " Feststellungserklärung anlegen". Ich will aber einen Einspruch anlegen.

Das ist aber auch nicht alles: Wenn ich auf weiter klicke, kommt diese Meldung:

Er würde jetzt tatsächlich eine weiter Feststellungserklärung anlegen.

Deshalb verstehe ich auch Ihre Frage nicht ob ein Einspruch jetzt geklappt hätte.

Das Programm sollte uns ermöglichen einen Einspruch anzulegen und digital zu versenden.