Einspruch gegen Feststellungsbescheide

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Von der FinVerw NRW haben wir heute die ersten Feststellungsbescheide und GrSt-Messbescheide bekommen. Wie funktioniert der Prozess Bescheiderfassung und Einspruch in Grundsteuer Digital? Gibt es schon Mustertexte für Einsprüche?

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Sehr geehrter Herr Ciplak,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Aktuell arbeiten unsere Entwickler an der Umsetzung. Status-Updates erhalten Sie im nachfolgenden Thema:

https://feedback.grundsteuer-digital.de/de/communities/1/topics/1734-einspruch-feststellungsbescheide-elster-nachrichten-weitere-funktionen

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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Klaus

Guten Morgen,

nach Ihrer Road-Map soll es seit gestern möglich sein, Einsprüche gegen die Grundsteuermessbescheide einzulegen. Wo find ich diese Möglichkeit? Oder soll das über "Elster-Nachrichten versenden" passieren? Und was ist dann mit dem Status "Einspruch"?

Eine schnelle Antwort wäre nett, da die Rechtsbehelfsfristen demnächst ablaufen.

Gruß

Klaus

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aziz ciplak
Quote from Klaus

Guten Morgen,

nach Ihrer Road-Map soll es seit gestern möglich sein, Einsprüche gegen die Grundsteuermessbescheide einzulegen. Wo find ich diese Möglichkeit? Oder soll das über "Elster-Nachrichten versenden" passieren? Und was ist dann mit dem Status "Einspruch"?

Eine schnelle Antwort wäre nett, da die Rechtsbehelfsfristen demnächst ablaufen.

Gruß

Klaus

Morgen,

so wie ich das sehe, läuft alles über Elster-Nachrichten (siehe Screenshot).

Image 914

Thema Status "Einspruch" - ich hoffe es wird dann automatisch in den Bereich Einspruch kommen, wenn man einen Einspruch einlegt. Ich habe aber leider im Moment keinen Fall mehr und kann es nicht ausprobieren. Wäre schön, wenn Sie Feedback geben könnten, wenn Sie einen Einspruch anlegen.

MfG

Aziz

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Klaus

Wir haben Einspruch über sonstige Nachricht eingelegt. Das Aktenzeichen, der Mandantenname und die Adresse des Grundstücks wird vorbelegt -wenigstens etwas.

Aber der Status wird nicht auf "Einspruch" geändert. Wir haben auch nichts gefunden, dass man den Status manuel ändern kann.

Und der Einspruch wird nicht unter Dokumente angezeigt, damit man ihn mit Dokumententransfer nach DMS einlesen kann. Nur unter Elster-Nachrichten findet man den Einspruch.

Eine Möglichkeit den Nachrichtentyp "Einspruch" wie auf dem Screenshot sehen wir gar nicht!!

 

Gruß

Klaus

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aziz ciplak
Quote from Klaus

Wir haben Einspruch über sonstige Nachricht eingelegt. Das Aktenzeichen, der Mandantenname und die Adresse des Grundstücks wird vorbelegt -wenigstens etwas.

Aber der Status wird nicht auf "Einspruch" geändert. Wir haben auch nichts gefunden, dass man den Status manuel ändern kann.

Und der Einspruch wird nicht unter Dokumente angezeigt, damit man ihn mit Dokumententransfer nach DMS einlesen kann. Nur unter Elster-Nachrichten findet man den Einspruch.

Eine Möglichkeit den Nachrichtentyp "Einspruch" wie auf dem Screenshot sehen wir gar nicht!!

 

Gruß

Klaus

Ich habe jetzt ein paar Mandanten angeklickt um zu sehen, ob da auch die Möglichkeit eines Einspruches besteht. 

Jetzt habe ich folgendes festgestellt:

Image 915

Es kommt drauf an welchen Status die Erklärung hat. Ist es im Bereich "Elster abgeschlossen" kann man einen Einspruch anlegen. Ist es im Status " Bescheid erhalten" oder später kann man es wohl nicht. 

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Warum es so ist - keine Ahnung.

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Klaus

Völlig unverständlich, aber Sie haben tatsächlich Recht. Ich kann nur Einspruch einlegen, solange ich keinen Bescheid hochgeladen habe.

Wer denkt sich sowas aus? Im Regelfall erhalten wir doch den Bescheid, prüfen ihn, stellen Abweichungen fest und legen dann Einspruch ein.

Gibt es bei finotax denn keine Qualtitätskontrolle oder wenigstens einen Praktikanten, der weiß wie in einer Steuerkanzlei gearbeitet wird? Oder mal ein Anruf bei der Datev, bevor man den Prozess freigibt.

Grüße

Klaus

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matthias brandt

Wieso kann man nicht unter Feststellungserklärungen->Einspruch->Hinzufügen einen Einspruch einfach bei dem Mandanten neu anlegen? Es wird lediglich eine neue Feststellungserklärung erzeugt.