Wertfortschreibung 2022
Hallo,
ich habe folgende Frage: Ein Mandant hat auf einem bereits zum 01.01.2022 ihm gehörenden (und teilweise bebauten) Grundstück in 2022 ein weiteres Gebäude errichtet. In der Erklärung zum Hauptfeststellungszeitpunkt wurde dieses (aus meiner Sicht korrekterweise) noch nicht berücksichtigt.
Da das Gebäude mittlerweile bezugsfertig ist, wollte ich nunmehr eine Wertfortschreibung vornehmen. Ich habe zu diesem Zweck das ursprüngliche Grundstück in GrundsteuerDigital dupliziert und das neue Gebäude ergänzt. Nun wird mir aber ein Validierungsfehler angezeigt, dass nur eine Erklärung zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 abgegeben werden kann. Diese Meldung erscheint bereits bei der Grundstücksanlage, bleibt aber auch bestehen wenn ich bei Anlage der Feststellungserklärung "Wertfortschreibung" auswähle.
Mache ich etwas falsch oder was ist hier das Problem?
Geht mir genauso. Wir möchten auf den 1.1.2023 eine Folgeerklärung abgeben. Das Programm scheint dafür noch nicht gerüstet zu sein. Wie lange wird es dauern? Die Frist endet ja am 31. Januar 2023.