Fehlerhafte Steuerberechnung bei Grundstückfläche Landesmodell Hessen
Wir haben vermehrt das Problem, dass bei Eigentumswohnungen, die nur anteilige Miteigentumsanteile an der Grundstücksfläche haben, der falsche Grundsteuermessbetrag errechnet wird. Exemplarisch füge ich ein paar Screenshots zu einer ETW in Hessen bei.
Die Gesamtfläche des Grundstücks ist korrekt eingetragen. Der errechnete anteilige Flächenbetrag aus den Grundbuchauszügen ist auch korrekt, da die Grundbuchangaben korrekt eingetragen wurden.
Bei der Berechnung wird die Gesamtfläche zunächst auch korrekt ausgewiesen.
Auch die anteilige Fläche der wirtschaftlichen Einheit wird korrekt ermittelt.
Jedoch wird bei der Berechnung des Flächenbetrages das gesamte Grundstück einbezogen.
Im Ergebnis errechnet sich ein falscher Grundsteuermessbetrag, der um ein vielfaches höher ist, da er der wirtschaftlichen Einheit das gesamte Grundstück zurechnet.
Da der Großteil unserer Mandanten Grundstücke in Hessen besitzt, ist Ihre Berechnung für uns derzeit nicht brauchbar. Wir bitten daher um schnellstmögliche Korrektur der Berechnungsgrundlage.
Uns ist bewusst, dass Ihre vorläufige Berechnung ohne Anspruch auf Richtigkeit und Haftung erzeugt wird. Dennoch erwarten wir, dass diese zumindest ansatzweise zur Plausibilitätsprüfung der Angaben genutzt werden kann. Wenn selbst dies nicht gewährleistet werden kann, fragen wir uns worin der Mehrwert in der Nutzung Ihrer Software besteht? Eine reine Dateneingabe und Übermittlung ohne Plausibilitätsprüfung wäre schließlich auch über Elster möglich. Das kann jedoch nicht der Anspruch für unsere steuerberatende Branche sein.
Insoweit erwarten wir eine entsprechende Erläuterung sowie Ihr Entgegenkommen.
Zwischenzeitlich ist ein weiterer Fehler bei der Berechnung für Hessen aufgefallen. Wir haben einen Mandant dessen Betriebsgebäude steuerbefreit sind. Das haben wir bei den einzelnen Gebäudeteilen auch so angegeben. In der Berechnung wird dies Anfangs auch als befreite Fläche ausgewiesen.
Bei der späteren Berechnung des Steuermessbetrag wird jedoch die steuerbefreite Nutzfläche mit 0qm angegeben und mit dem Faktor 0,5 multipliziert. Als Ergebnis wird ein Betrag in Höhe von 714,50 € ausgewiesen, was offensichtlich falsch ist.
Auch hier bitten wir Sie um Klärung und Korrektur, da ihr Programm an dieser Stelle ebenfalls keinen Mehrwert zum regulären Elster-Portal bietet.