Fehlerhafte Steuerberechnung bei Grundstückfläche Landesmodell Hessen

Avatar
  • aktualisiert
  • Kein Fehler

Wir haben vermehrt das Problem, dass bei Eigentumswohnungen, die nur anteilige Miteigentumsanteile an der Grundstücksfläche haben, der falsche Grundsteuermessbetrag errechnet wird. Exemplarisch füge ich ein paar Screenshots zu einer ETW in Hessen bei.

Image 759

Die Gesamtfläche des Grundstücks ist korrekt eingetragen. Der errechnete anteilige Flächenbetrag aus den Grundbuchauszügen ist auch korrekt, da die Grundbuchangaben korrekt eingetragen wurden.

Image 760

Image 761

Bei der Berechnung wird die Gesamtfläche zunächst auch korrekt ausgewiesen.

Image 762

Auch die anteilige Fläche der wirtschaftlichen Einheit wird korrekt ermittelt.

Image 763

Jedoch wird bei der Berechnung des Flächenbetrages das gesamte Grundstück einbezogen.

Image 764

Im Ergebnis errechnet sich ein falscher Grundsteuermessbetrag, der um ein vielfaches höher ist, da er der wirtschaftlichen Einheit das gesamte Grundstück zurechnet.

Image 765

Da der Großteil unserer Mandanten Grundstücke in Hessen besitzt, ist Ihre Berechnung für uns derzeit nicht brauchbar. Wir bitten daher um schnellstmögliche Korrektur der Berechnungsgrundlage.


Uns ist bewusst, dass Ihre vorläufige Berechnung ohne Anspruch auf Richtigkeit und Haftung erzeugt wird. Dennoch erwarten wir, dass diese zumindest ansatzweise zur Plausibilitätsprüfung der Angaben genutzt werden kann. Wenn selbst dies nicht gewährleistet werden kann, fragen wir uns worin der Mehrwert in der Nutzung Ihrer Software besteht? Eine reine Dateneingabe und Übermittlung ohne Plausibilitätsprüfung wäre schließlich auch über Elster möglich. Das kann jedoch nicht der Anspruch für unsere steuerberatende Branche sein.


Insoweit erwarten wir eine entsprechende Erläuterung sowie Ihr Entgegenkommen.

Fachlichkeit System
Avatar
dominik lux

Zwischenzeitlich ist ein weiterer Fehler bei der Berechnung für Hessen aufgefallen. Wir haben einen Mandant dessen Betriebsgebäude steuerbefreit sind. Das haben wir bei den einzelnen Gebäudeteilen auch so angegeben. In der Berechnung wird dies Anfangs auch als befreite Fläche ausgewiesen.

Bei der späteren Berechnung des Steuermessbetrag wird jedoch die steuerbefreite Nutzfläche mit 0qm angegeben und mit dem Faktor 0,5 multipliziert. Als Ergebnis wird ein Betrag in Höhe von 714,50 € ausgewiesen, was offensichtlich falsch ist.

Auch hier bitten wir Sie um Klärung und Korrektur, da ihr Programm an dieser Stelle ebenfalls keinen Mehrwert zum regulären Elster-Portal bietet.

Avatar
-1
Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Gestartet

Sehr geehrter Herr Lux,


vielen Dank für Ihre Nachricht.


Zu den Flächen im Allgemeinen:

Für die Berechnung wird der Wert unter “Flächenangaben des Grundstücks” genommen.

Wenn dort die kompletten Flächen aller Flurstücke eingetragen werden, erscheint auch genau dieser Wert in der Berechnung.

Daher sollte dort die Summe der Produkte aus “Gemarkungen und Flurstücke” eingetragen werden. Die Summe der Flächen (oben rechts über den Flurstücken) erscheint dann in rot, wenn der von uns im Hintergrund errechnet Wert mehr als +/- 1 von den vom User eingetragenen Wert abweicht.

Der Hilfetext steht hier beim Fragezeichen (siehe Screenshot)

Wir nehmen den Wert aus folgenden Gründen:

1.) Diese Elster Logik ist im Bundesmodell die gleiche. Nur dort ist es eine Pflichtangabe → somit ist es unsinnig eine andere Logik für Hessen und Niedersachsen zu benutzen. Die User müssten dann sobald sie ein anderes Modell brauchen auch eine andere Logik anwenden.

2.) Nur so können wir eine flächenmäßige Gewichtung des Bodenrichtwerts für die Berechnung des Faktors erhalten

3.) Wenn wir die Summe der Produkte aus “Gemarkungen und Flurstücke” nehmen → sind diese fix! Es gibt dann keine Möglichkeit dort Änderungen vorzunehmen. Beispiel: Rundungsdifferenzen.

4.) Wir möchten den Steuerberatern die Möglichkeit lassen die Berechnung so weit wie möglich selbst zu beeinflussen. Wir haben vor einiger Zeit von vielen Nutzern die Beschwerde erhalten, dass wir eben genau diese fixen Werte nehmen und dort keinerlei Spielraum bleibt.

5.) Anhand der berechneten Produkte aus Fläche, Flurstück und Miteigentumsanteile wissen wir nicht, wieviel auf die jeweilige Bodenrichtwertzone entfällt.

Wir werden die Hilfetexte deutlicher gestalten und auch die einzelnen Produkte ausgeben um die Aufteilung nach BRW-Zone zu erleichtern.

Zu den befreiten Nutzflächen: hier erfolgt eine Prüfung. Sollte ein Fehler vorliegen, wird dieser natürlich behoben.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team