Fehlerhafte Steuerberechnung bei Grundstückfläche Landesmodell Hessen
Wir haben vermehrt das Problem, dass bei Eigentumswohnungen, die nur anteilige Miteigentumsanteile an der Grundstücksfläche haben, der falsche Grundsteuermessbetrag errechnet wird. Exemplarisch füge ich ein paar Screenshots zu einer ETW in Hessen bei.
Die Gesamtfläche des Grundstücks ist korrekt eingetragen. Der errechnete anteilige Flächenbetrag aus den Grundbuchauszügen ist auch korrekt, da die Grundbuchangaben korrekt eingetragen wurden.
Bei der Berechnung wird die Gesamtfläche zunächst auch korrekt ausgewiesen.
Auch die anteilige Fläche der wirtschaftlichen Einheit wird korrekt ermittelt.
Jedoch wird bei der Berechnung des Flächenbetrages das gesamte Grundstück einbezogen.
Im Ergebnis errechnet sich ein falscher Grundsteuermessbetrag, der um ein vielfaches höher ist, da er der wirtschaftlichen Einheit das gesamte Grundstück zurechnet.
Da der Großteil unserer Mandanten Grundstücke in Hessen besitzt, ist Ihre Berechnung für uns derzeit nicht brauchbar. Wir bitten daher um schnellstmögliche Korrektur der Berechnungsgrundlage.
Uns ist bewusst, dass Ihre vorläufige Berechnung ohne Anspruch auf Richtigkeit und Haftung erzeugt wird. Dennoch erwarten wir, dass diese zumindest ansatzweise zur Plausibilitätsprüfung der Angaben genutzt werden kann. Wenn selbst dies nicht gewährleistet werden kann, fragen wir uns worin der Mehrwert in der Nutzung Ihrer Software besteht? Eine reine Dateneingabe und Übermittlung ohne Plausibilitätsprüfung wäre schließlich auch über Elster möglich. Das kann jedoch nicht der Anspruch für unsere steuerberatende Branche sein.
Insoweit erwarten wir eine entsprechende Erläuterung sowie Ihr Entgegenkommen.
Sehr geehrter Herr Lux,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zu den Flächen im Allgemeinen:
Für die Berechnung wird der Wert unter “Flächenangaben des Grundstücks” genommen.
Wenn dort die kompletten Flächen aller Flurstücke eingetragen werden, erscheint auch genau dieser Wert in der Berechnung.
Daher sollte dort die Summe der Produkte aus “Gemarkungen und Flurstücke” eingetragen werden. Die Summe der Flächen (oben rechts über den Flurstücken) erscheint dann in rot, wenn der von uns im Hintergrund errechnet Wert mehr als +/- 1 von den vom User eingetragenen Wert abweicht.
Der Hilfetext steht hier beim Fragezeichen (siehe Screenshot)
Wir nehmen den Wert aus folgenden Gründen:
1.) Diese Elster Logik ist im Bundesmodell die gleiche. Nur dort ist es eine Pflichtangabe → somit ist es unsinnig eine andere Logik für Hessen und Niedersachsen zu benutzen. Die User müssten dann sobald sie ein anderes Modell brauchen auch eine andere Logik anwenden.
2.) Nur so können wir eine flächenmäßige Gewichtung des Bodenrichtwerts für die Berechnung des Faktors erhalten
3.) Wenn wir die Summe der Produkte aus “Gemarkungen und Flurstücke” nehmen → sind diese fix! Es gibt dann keine Möglichkeit dort Änderungen vorzunehmen. Beispiel: Rundungsdifferenzen.
4.) Wir möchten den Steuerberatern die Möglichkeit lassen die Berechnung so weit wie möglich selbst zu beeinflussen. Wir haben vor einiger Zeit von vielen Nutzern die Beschwerde erhalten, dass wir eben genau diese fixen Werte nehmen und dort keinerlei Spielraum bleibt.
5.) Anhand der berechneten Produkte aus Fläche, Flurstück und Miteigentumsanteile wissen wir nicht, wieviel auf die jeweilige Bodenrichtwertzone entfällt.
Wir werden die Hilfetexte deutlicher gestalten und auch die einzelnen Produkte ausgeben um die Aufteilung nach BRW-Zone zu erleichtern.
Zu den befreiten Nutzflächen: hier erfolgt eine Prüfung. Sollte ein Fehler vorliegen, wird dieser natürlich behoben.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team