NIEDERSACHSEN: Fehler in Steuerberechnung bei Grundstücksgröße über 10.000 m² mit geringer Bebauung
Das Grundstück ist insgesamt 12.930 qm groß. Darauf stehen 2 Gebäude mit insgesamt 386 qm Wohnfläche. Daher ist der Grund und Boden größer als das 10-fache der Wohnfläche und wird zu mehr als 90 % Wohnzwecken genutzt. Eine Berechnung wegen der Fläche von mehr als 10.000qm wird jedoch nicht gemacht. (§ 4 Abs. Satz 2 Nr. 2 NGrStG)
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Zufriedenheit von Melanie Schmonsees vor 4 Monaten
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