NIEDERSACHSEN: Fehler in Steuerberechnung bei Grundstücksgröße über 10.000 m² mit geringer Bebauung
Das Grundstück ist insgesamt 12.930 qm groß. Darauf stehen 2 Gebäude mit insgesamt 386 qm Wohnfläche. Daher ist der Grund und Boden größer als das 10-fache der Wohnfläche und wird zu mehr als 90 % Wohnzwecken genutzt. Eine Berechnung wegen der Fläche von mehr als 10.000qm wird jedoch nicht gemacht. (§ 4 Abs. Satz 2 Nr. 2 NGrStG)
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Zufriedenheit von Melanie Schmonsees vor 2 Jahren
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Sehr geehrte Frau Schmonsees,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
1.) Wenn Grundstück > 10x Wohnfläche, dann 0,02
Absatz 2 Nr. 1 wird also korrekt angewandt.
Nr. 2 tritt nur in Kraft wenn:
findet hier keine Anwendung, denn im Feld
sind von dem Grundstück (12930qm) 12000qm bebaut/befestigt.
somit sind ungefähr 8% des Grundstücks nicht bebaut/befestigt.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team