Gegenstandswert Berechnung steuerbefreites Grundstück
Da meine letzte Frage als beantwortet gilt, obwohl das nicht so war. Nochmal:
Hallo zusammen,
ich habe bei einem Grundstück, welches steuerbefreit ist, da es ein e.V. nutzt, immer als Gegenstandswert 25.000,- €. Das erscheint selbst dann, wenn der Wert ohne Befreiung bei 1.000.000,- € liegen würde. Ist die Berechnung der Gegenstandswerte richtig? Falls ja, muss man ja Vereine ablehnen. Ich meine, dass der Gegenstandswert 85.174,- € betragen müsste. Oder ist diese Annahme falsch? Das Grundstück wurde letzte Woche angelegt.
Gruß
Liebe Community-User,
bei der Berechnung des Gegenstandswertes in Kombination mit einer Befreiung kam es in Baden-Württemberg und im Bundesmodell vereinzelt zu Datenfehlern.
Was bedeutet das? Der berechnete Gegenstandswert ist in diesem Fall zu gering ausgefallen.
Uns ist bewusst, dass der Gegenstandswert als Grundlage für die Rechnungsstellung dient.
Aus diesem Grund haben wir uns erlaubt, im Einzelfall zu prüfen, welche Mandanten betroffen sind, wie hoch die Abweichung der Grundstückswerte ist und haben bereits Kontakt mit den betroffenen Kanzleien aufgenommen. Dabei konnten wir leider eine Prüfung nur für DATEV Kunden anhand des Übertragungsprotokolls durchführen.
Für alle aber gilt - losgelöst davon, ob DATEV Kunde oder nicht: Der Datenfehler ist korrigiert. Mit der nächsten Anmeldung und Aufruf des/der betroffenen Mandanten wird bereits der korrigierte Gegenstandswert angezeigt.
Gern weisen wir darauf hin, dass weder der fehlerhafte noch der korrigierte Gegenstandswert Einfluss auf die Grundsteuerklärung eines Mandanten hat. Die Gegenstandswerte werden nicht übermittelt, dienen Ihnen lediglich als Orientierungswert.
Wir entschuldigen uns bei den betroffenen Kanzleien für die Unannehmlichkeiten und die damit ggf. verbundene Mehrarbeit.
Wir bitten um Nachsicht, dass wir uns erst heute mit einem Beitrag an Sie wenden, obwohl Sie das Thema bereits seit Tagen beschäftigt. Wir haben die Zeit benötigt, um zu recherchieren und zu prüfen. Vielen Dank für Ihr Mitdenken und den Mut, die Community zu nutzen und wertvolle Themen zu diskutieren.
Ihr GrundsteuerDigital Team