Gegenstandswert Berechnung steuerbefreites Grundstück

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Da meine letzte Frage als beantwortet gilt, obwohl das nicht so war. Nochmal:

Hallo zusammen,

ich habe bei einem Grundstück, welches steuerbefreit ist, da es ein e.V. nutzt, immer als Gegenstandswert 25.000,- €. Das erscheint selbst dann, wenn der Wert ohne Befreiung bei 1.000.000,- € liegen würde. Ist die Berechnung der Gegenstandswerte richtig? Falls ja, muss man ja Vereine ablehnen. Ich meine, dass der Gegenstandswert 85.174,- € betragen müsste. Oder ist diese Annahme falsch? Das Grundstück wurde letzte Woche angelegt.

Gruß

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Maya GrundsteuerDigital
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Liebe Community-User,

bei der Berechnung des Gegenstandswertes in Kombination mit einer Befreiung kam es in Baden-Württemberg und im Bundesmodell vereinzelt zu Datenfehlern.

Was bedeutet das? Der berechnete Gegenstandswert ist in diesem Fall zu gering ausgefallen.
Uns ist bewusst, dass der Gegenstandswert als Grundlage für die Rechnungsstellung dient.

Aus diesem Grund haben wir uns erlaubt, im Einzelfall zu prüfen, welche Mandanten betroffen sind, wie hoch die Abweichung der Grundstückswerte ist und haben bereits Kontakt mit den betroffenen Kanzleien aufgenommen. Dabei konnten wir leider eine Prüfung nur für DATEV Kunden anhand des Übertragungsprotokolls durchführen.

Für alle aber gilt - losgelöst davon, ob DATEV Kunde oder nicht: Der Datenfehler ist korrigiert. Mit der nächsten Anmeldung und Aufruf des/der betroffenen Mandanten wird bereits der korrigierte Gegenstandswert angezeigt.

Gern weisen wir darauf hin, dass weder der fehlerhafte noch der korrigierte Gegenstandswert Einfluss auf die Grundsteuerklärung eines Mandanten hat. Die Gegenstandswerte werden nicht übermittelt, dienen Ihnen lediglich als Orientierungswert.

Wir entschuldigen uns bei den betroffenen Kanzleien für die Unannehmlichkeiten und die damit ggf. verbundene Mehrarbeit.

Wir bitten um Nachsicht, dass wir uns erst heute mit einem Beitrag an Sie wenden, obwohl Sie das Thema bereits seit Tagen beschäftigt. Wir haben die Zeit benötigt, um zu recherchieren und zu prüfen. Vielen Dank für Ihr Mitdenken und den Mut, die Community zu nutzen und wertvolle Themen zu diskutieren.

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Aiko GrundsteuerDigital
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michael müller

Gibt es hierzu weitere Informationen?

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michael müller

Hallo lebt noch jemand bei grundsteuer-digital.de? 

Gerne werde ich hier ständig weiter nerven!

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Aiko GrundsteuerDigital

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.  Wir prüfen diesen Vorgang und werden uns zeitnah zurückmelden. Leider bedarf es noch an Wartezeit.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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susanne reuleaux-dreisbach

Mal mit der StB-Kammer reden lieber Herr Müller, mE - ebenso wie zB bei einer UStE mit ausschl. Steuerfreien Umsätzen als BemGr - müsste dies hier natürlich genauso sein.

Susanne R.-Dreisbach

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michael müller

Hallo Frau Dreisbach, mit der Kammer (RLP) hatte ich bereits telefoniert. Leider konnte Sie mir auch nicht helfen. Verstehe ich Ihr Beispiel mit der UStE richtig, dass Sie meinen, dass das der Mindestgegenstandwert angesetzt wird? 

Falls ja, bin ich anderer Ansicht, was auch mir bei der Anzeige der Gegenstandswerte in der Datev bestätigt wird. 

Falls nein, sind wir der gleichen Meinung. 

Gruß

Michael Müller

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susanne reuleaux-dreisbach

Hallo Herr Müller,

ich bin bei Ihrem Nein, dh bei der USt wird klar auf Entgelte abgestellt (also incl. der ggf. steuerfrei belassenen Entgelte).

Bei der Frage der Geb.grundlagen gem. StBVV habe ich zwischenzeitlich Zweifel, ob Ihr Fallbeispiel überhaupt bedacht wurde?

Oder machen sie sich zu viel Arbeit, wenn doch wegen der Befreiung von Vereinen mit Grundvermögen die Details zu den Grundstücken ggf. gar nicht zu erklären ist? Reicht nicht die Feststellung der Befreiung, um so auch den vergleichsweise geringen Honorar-GW von 25 T€ zu rechtfertigen?

Andererseits haben wir denselben Missstand schon zB für Teilbefreiung wie für Denkmalschutz-Gebäude festgestellt. Diese sind natürlich komplett zu erklären und dann wird die Befreiung von den relevanten Tatbeständen berechnet....
Der Gegenstandswert lt. GrSt Digital ist dann auch ein geminderter..... Kann mE nicht sein und wird von mir auch nicht so gehandhabt.


Gruß

Susanne Dreisbach 

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michael müller

Hallo Frau Dreisbach, 

ich glaube schon, dass die Vereine die Grundstücke komplett deklarieren müssen. Es kann ja sein, dass mal die Nutzung sich ändert und dann fehlen die Angaben. 

Vielleicht liege ich hier falsch. Werde mal Ihre Idee mit der Finanzverwaltung kommunizieren. 


Gruß

Michael Müller

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michael müller

Das Finanzamt verlangt eine vollständige Deklaration des Grundstücks. Somit warten wir weiterhin auf eine Antwort von grundsteuer-digital.de

Gruß

Michael Müller

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Maya GrundsteuerDigital
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Liebe Community-User,

bei der Berechnung des Gegenstandswertes in Kombination mit einer Befreiung kam es in Baden-Württemberg und im Bundesmodell vereinzelt zu Datenfehlern.

Was bedeutet das? Der berechnete Gegenstandswert ist in diesem Fall zu gering ausgefallen.
Uns ist bewusst, dass der Gegenstandswert als Grundlage für die Rechnungsstellung dient.

Aus diesem Grund haben wir uns erlaubt, im Einzelfall zu prüfen, welche Mandanten betroffen sind, wie hoch die Abweichung der Grundstückswerte ist und haben bereits Kontakt mit den betroffenen Kanzleien aufgenommen. Dabei konnten wir leider eine Prüfung nur für DATEV Kunden anhand des Übertragungsprotokolls durchführen.

Für alle aber gilt - losgelöst davon, ob DATEV Kunde oder nicht: Der Datenfehler ist korrigiert. Mit der nächsten Anmeldung und Aufruf des/der betroffenen Mandanten wird bereits der korrigierte Gegenstandswert angezeigt.

Gern weisen wir darauf hin, dass weder der fehlerhafte noch der korrigierte Gegenstandswert Einfluss auf die Grundsteuerklärung eines Mandanten hat. Die Gegenstandswerte werden nicht übermittelt, dienen Ihnen lediglich als Orientierungswert.

Wir entschuldigen uns bei den betroffenen Kanzleien für die Unannehmlichkeiten und die damit ggf. verbundene Mehrarbeit.

Wir bitten um Nachsicht, dass wir uns erst heute mit einem Beitrag an Sie wenden, obwohl Sie das Thema bereits seit Tagen beschäftigt. Wir haben die Zeit benötigt, um zu recherchieren und zu prüfen. Vielen Dank für Ihr Mitdenken und den Mut, die Community zu nutzen und wertvolle Themen zu diskutieren.

Ihr GrundsteuerDigital Team