Steuermesszahl für Kulturdenkmäler in Hessen

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Leider findet sich eine mE falsche Berechnung bei Kulturdenkmälern in Hessen (also Absatz 3 zu § 6 des HGrStG). Hier sind die Messzahlen auf den Grund und Boden nicht um 25% zu reduzieren (vgl. Staatsanzeiger Hessen Ausgabe Nr. 24 v. 13.06.2022 --> Seite 649 unten links zu Abs. 3 (hier Mitte erster Absatz!). Habe es aber so in meiner Berechnung soeben vorgefunden.

Fachlichkeit
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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Reuleaux-Dreisbach,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Unser Produkt wird mit dem nächsten Release verbessert und der von Ihnen beschriebene Berechnungsfehler wird somit behoben sein.

Bitte schauen Sie daher morgen Abend - nach dem Release - erneut in Ihren Account und wiederholen den Vorgang.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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David Patzke
  • Gestartet
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Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Wird überprüft