Steuermesszahl für Kulturdenkmäler in Hessen
Leider findet sich eine mE falsche Berechnung bei Kulturdenkmälern in Hessen (also Absatz 3 zu § 6 des HGrStG). Hier sind die Messzahlen auf den Grund und Boden nicht um 25% zu reduzieren (vgl. Staatsanzeiger Hessen Ausgabe Nr. 24 v. 13.06.2022 --> Seite 649 unten links zu Abs. 3 (hier Mitte erster Absatz!). Habe es aber so in meiner Berechnung soeben vorgefunden.
Sehr geehrte Frau Reuleaux-Dreisbach,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Unser Produkt wird mit dem nächsten Release verbessert und der von Ihnen beschriebene Berechnungsfehler wird somit behoben sein.
Bitte schauen Sie daher morgen Abend - nach dem Release - erneut in Ihren Account und wiederholen den Vorgang.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team