Fehlerhafte Bezeichnung bei Steuerberechnung mit Denkmalschutz im Hessischen Modell
Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell wird der Steuermessbetrags eines Grundstücks bzw. Denkmalschütze Gebäude und Gebäudeteile in der Steuerberechnung fehlerhaft mit "Wohnraumförderung" bezeichnet, obwohl ich die Wohnraumförderung nicht ausgewählt habe.
Dies ist bei mir bei mehreren Grundstücken bzw. Gebäuden mit Denkmalschutz so.
Steuermessbetrag des Grundstücks | |
= Flächenbetrag des Grundstücks (Wohnraumförderung) | 24,12 m² € |
× Steuermesszahl des Grundstücks (Wohnraumförderung) | 0,75 |
= Grundsteuermessbetrag des Grundstücks (Wohnraumförderung) | 18,09 € |
= Grundsteuermessbetrag des Grundstücks (Summe) | 18,09 € |
Steuermesswert des Gebäudes | |
Fläche (Denkmalschutz Wohnfläche ) | 180,00 m² |
× Flächenzahl Gebäude | 0,50 €/m² |
= Flächenbetrag (Denkmalschutz Wohnfläche ) | 90,00 € |
× Steuermesszahl (Denkmalschutz Wohnfläche ) | 0,525 |
= Grundsteuermessbetrag (Denkmalschutz Wohnfläche ) | 47,25 € |
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Steuernagel
Sehr geehrte Frau Steuernagel,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Aufgrund Ihrer Rückmeldung, dass sich Ihre Anfrage in der Zwischenzeit erledigt hat schließen wir dieses Thema daher vorerst mit dem Vermerk "kein Fehler" .
Bei weiteren fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team