Fehlerhafte Bezeichnung bei Steuerberechnung mit Denkmalschutz im Hessischen Modell
Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell wird der Steuermessbetrags eines Grundstücks bzw. Denkmalschütze Gebäude und Gebäudeteile in der Steuerberechnung fehlerhaft mit "Wohnraumförderung" bezeichnet, obwohl ich die Wohnraumförderung nicht ausgewählt habe.
Dies ist bei mir bei mehreren Grundstücken bzw. Gebäuden mit Denkmalschutz so.
Steuermessbetrag des Grundstücks | |
= Flächenbetrag des Grundstücks (Wohnraumförderung) | 24,12 m² € |
× Steuermesszahl des Grundstücks (Wohnraumförderung) | 0,75 |
= Grundsteuermessbetrag des Grundstücks (Wohnraumförderung) | 18,09 € |
= Grundsteuermessbetrag des Grundstücks (Summe) | 18,09 € |
Steuermesswert des Gebäudes | |
Fläche (Denkmalschutz Wohnfläche ) | 180,00 m² |
× Flächenzahl Gebäude | 0,50 €/m² |
= Flächenbetrag (Denkmalschutz Wohnfläche ) | 90,00 € |
× Steuermesszahl (Denkmalschutz Wohnfläche ) | 0,525 |
= Grundsteuermessbetrag (Denkmalschutz Wohnfläche ) | 47,25 € |
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Steuernagel
Sehr geehrte Frau Steuernagel,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Fehler wurde behoben und steht Ihnen seit dem letzten Release zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen weiter zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team