Art des Grundstücks

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Hallo zusammen, eine Frage zu den Grundstücken. Ich habe hier ein Mietshaus mit 3 Etagen. In der unteren Etage befindet sich eine Gaststätte mit 88 m² Größe, die 1. Etage und die 2.Etage sind Mietwohnungen mit 85 bzw. 62 m² Größe.

Laut Beschreibung sollte es ein gemischt genutztes Grundstück sein. Bei diesen Grundstücken muss ja keine Wohnfläche eingetragen werden, sondern die Bruttogrundfläche.

Da ich bzw. der Eigentümer sehr schwer oder überhaupt nicht an die Baupläne kommt, suche ich zuerst mal nach einer anderen Lösung.

Ist es eventuell möglich hier ein Mietwohngrundstück anzugeben, mit Angabe der Wohnflächen der Wohnungen und zusätzlich mit Angabe der Fläche der Gaststätte als zusätzliche Nutzfläche?

Vielleicht hat ja jemand eine Lösung bzw. Antwort dazu.

Vielen Dank

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Peikert,

nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde an unsere interne Fachabteilung weitergeleitet, jedoch ist eine fundierte Beantwortung nicht möglich, da wir keine ausgebildeten Steuerberater sind.


Bei Ihrer Frage handelt es sich um ein steuerfachliches Thema, bei dem uns das nötige Fachwissen fehlt.
Wir würden jedoch gerne die Community dazu einladen Ihre Frage zu beantworten.

Um das Thema für alle in der Community sichtbar zu machen, stellen wir Ihren Beitrag auf „fachliche Frage“ um.

Kleiner Hinweis: Hier können wir nicht mitmoderieren

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Teame

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Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Anfrage aufgenommen

Herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung, Herr Peikert.

Wir leiten Ihre Anfrage nun an unsere Fachabteilung weiter und melden uns im Anschluss zurück.

Viele Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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hermann-josef peikert

Entschuldigung, hatte ich vergessen......

Nordrhein-Westfalen

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Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Rückfrage an Autor

Sehr geehrter Herr Peikert,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bevor wir Ihre Anfrage beantworten können, möchten wir erfragen, um welches Bundesland es sich handelt.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team