Durch den Jahreswechsel 2022/2023 werden die Restnutzungsdauern der Gebäude um ein Jahr verkürzt. Grundlage jetzt 01.01.2023? Wie erfasst man den Hauptfeststellungszeitpunkt?
Seit heute werden, vermutlich durch den Jahreswechsel 2022/2023, die Restnutzungsdauern aller Gebäude um 1 Jahr verkürzt. Oder der Hauptfeststellungszeitpunkt wurde vom 01.01.2022 auf den 01.01.2023 hochgesetzt. Dies betrifft alle Erklärungen, auch die bereits fertiggestellten Erklärungen. Ich habe keinen Programmpunkt gefunden, in dem der Hauptfeststellungszeitpunkt abgefragt wird. Ich vermute, dass dies beim Programmieren vergessen wurde und bitte um schnellstmögliche Rückmeldung. So lassen sich keine korrekten Berechnungen mehr vornehmen und fertige Fälle werden wieder einmal ohne Vorwarnung verändert.
Im Bundesmodell wird die Restnutzungsdauer bezogen auf das aktuelle Jahr (2023) berechnet. Das ist falsch. Die Wertfeststellung erfolgt auf den 1.1.2022.
Bitte schnelle Korrektur, da wir die Steuerberechnungen ablegen und nachher mit dem Bescheid abgleichen!