Durch den Jahreswechsel 2022/2023 werden die Restnutzungsdauern der Gebäude um ein Jahr verkürzt. Grundlage jetzt 01.01.2023? Wie erfasst man den Hauptfeststellungszeitpunkt?

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Seit heute werden, vermutlich durch den Jahreswechsel 2022/2023, die Restnutzungsdauern aller Gebäude um 1 Jahr verkürzt. Oder der Hauptfeststellungszeitpunkt wurde vom 01.01.2022 auf den 01.01.2023 hochgesetzt. Dies betrifft alle Erklärungen, auch die bereits fertiggestellten Erklärungen. Ich habe keinen Programmpunkt gefunden, in dem der Hauptfeststellungszeitpunkt abgefragt wird. Ich vermute, dass dies beim Programmieren vergessen wurde und bitte um schnellstmögliche Rückmeldung. So lassen sich keine korrekten Berechnungen mehr vornehmen und fertige Fälle werden wieder einmal ohne Vorwarnung verändert.  

Fachlichkeit System
Duplikate 5
Grundsteuerwerte haben sich durch den Jahreswechsel verringert
Neue Hauptfeststellung auf den 1.1.2023

Bei einem Mandanten habe ich eine Hauptfeststellung auf den 1.1.22 erstellt, da es sich zu diesem Zeitpunkt um ein in Bau befindliches Mehrfamilienhaus handelte. Im Laufe des Jahres 2022 wurde das Haus fertiggestellt und mittels Teilungserklärung wurde das Grundstück/Haus in mehrere Einheiten aufgeteilt. Dementsprechend muss nun eine neue Erklärung für jede neu entstandene Einheit auf den 1.1.23 erstellt werden. Hierfür gibt es aber im Programm noch keinen Menüpunkt, wo ich das Datum 1.1.23 als neuen Feststellungszeitpunkt angeben kann. Es wird derzeit automatisch der 1.1.22 gezogen. 

Bitte ein entsprechendes Update programmieren und zur Verfügung stellen, damit ich auch die neuen Erklärungen auf den 1.1.23 abgeben kann. Vielen Dank!

Steuerberechnung - Restnutzungsdauer falsch in Berechnung ab 2023

Die Steuerberechnung weist ab 2023 eine falsche Restnutzungsdauer aus, da die Berechnung nicht auf den 01.01.2022 sondern anscheinend auf das aktuelle Datum (z.B. heute 03.01.2023) abstellt. Daher ergibt der Steuermessbetrag heute für meine vorbereiteten Objekte einen anderen Wert, als noch im Dezember 2022. Wir bitten um dringende Überprüfung und Berichtigung, da wir unseren Mandanten den "geschätzten" Steuermessbetrag mitteilen.

Steuerberechnung falsche Berechnung Restnutzungsdauer

Im Bundesmodell wird die Restnutzungsdauer bezogen auf das aktuelle Jahr (2023) berechnet. Das ist falsch. Die Wertfeststellung erfolgt auf den 1.1.2022.

Bitte schnelle Korrektur, da wir die Steuerberechnungen ablegen und nachher mit dem Bescheid abgleichen!

Frage/Fehler Restnutzungsdauer Ertragswertverfahren Wohnungseigentum 1998

Ich habe ein Wohngrundstück Baujahr Wohnungseigentum 1998. Das Gebäude steht in Rheinland-Pfalz.

Bei Fertigstellung der Erklärung in 2022 hatte das Gebäude eine Restnutzungsdauer von 56 Jahren. Jetzt kamen die Bescheide und ich habe die Steuerberechnung heute in 2023 neu erzeugt. Jetzt bekomme ich in der Berechnung eine Restnutzungsdauer von 55 Jahren angezeigt.

Wie kann das sein ? Bitte prüfen und beheben.

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebe Community, 

vielen Dank für Ihre Nachrichten. Mit dem letzten Release ist eine Änderung live gegangen, womit das Veranlagungsjahr basierend auf das Erstellungsdatum der Erklärung übermittelt wird. Vielen Dank für Ihre Hinweise.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team



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Jasmina
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wolfgang skuthan

Was heißt das jetzt konkret für die Praxis für die,  vor dem Update übermittelten FEs ????

Alle über den Button "Erklärung überarbeiten"   aufrufen, speichern und neu senden 

damit die richtigen Daten übermittelt werden.????

Bitte FINO um schnelle Antwort

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wolfgang skuthan

aenne kalinke

  • vor 1 vor einem Tag

Naja, die Restnutzungsdauer scheint nun wieder zu stimmen, aber die Gegenstandswerte werden jetzt mit Veranlagungsjahr 2023 übergeben , kann man zwar manuell korrigieren, aber es nervt.

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Hallo Frau Kalinke,

können Sie mir sagen, wo ich das finde und ändern kann?

Finde das irgendwie nicht  :-(

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebe Community, 

vielen Dank für Ihre Nachrichten. Mit dem letzten Release ist eine Änderung live gegangen, womit das Veranlagungsjahr basierend auf das Erstellungsdatum der Erklärung übermittelt wird. Vielen Dank für Ihre Hinweise.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team