Durch den Jahreswechsel 2022/2023 werden die Restnutzungsdauern der Gebäude um ein Jahr verkürzt. Grundlage jetzt 01.01.2023? Wie erfasst man den Hauptfeststellungszeitpunkt?
Seit heute werden, vermutlich durch den Jahreswechsel 2022/2023, die Restnutzungsdauern aller Gebäude um 1 Jahr verkürzt. Oder der Hauptfeststellungszeitpunkt wurde vom 01.01.2022 auf den 01.01.2023 hochgesetzt. Dies betrifft alle Erklärungen, auch die bereits fertiggestellten Erklärungen. Ich habe keinen Programmpunkt gefunden, in dem der Hauptfeststellungszeitpunkt abgefragt wird. Ich vermute, dass dies beim Programmieren vergessen wurde und bitte um schnellstmögliche Rückmeldung. So lassen sich keine korrekten Berechnungen mehr vornehmen und fertige Fälle werden wieder einmal ohne Vorwarnung verändert.
Bei einem Mandanten habe ich eine Hauptfeststellung auf den 1.1.22 erstellt, da es sich zu diesem Zeitpunkt um ein in Bau befindliches Mehrfamilienhaus handelte. Im Laufe des Jahres 2022 wurde das Haus fertiggestellt und mittels Teilungserklärung wurde das Grundstück/Haus in mehrere Einheiten aufgeteilt. Dementsprechend muss nun eine neue Erklärung für jede neu entstandene Einheit auf den 1.1.23 erstellt werden. Hierfür gibt es aber im Programm noch keinen Menüpunkt, wo ich das Datum 1.1.23 als neuen Feststellungszeitpunkt angeben kann. Es wird derzeit automatisch der 1.1.22 gezogen.
Bitte ein entsprechendes Update programmieren und zur Verfügung stellen, damit ich auch die neuen Erklärungen auf den 1.1.23 abgeben kann. Vielen Dank!