Übergroßes Grundstück Bayern, Halbierung Äquivalenzzahl nach Art. 3 Bayer. Grst.Gesetz
Wir haben ein 4.400 qm großes Grundstück mit einer Wohnfläche von 100qm. Gem. Art. 3 (1) Nr. 1 wird die Äquivalenzzahlt für die das Zehnfache der Wohnfläche übersteigenden Fläche des Grund und Bodens nur zu 50% angesetzt. Hierfür habe ich keine Vergünstigungsvorschrift gefunden. Muss ich bei der Flächenangabe des Grundstück nur die selbsterrechnete, gekürzte Fläche eintragen (welche dann nicht mehr mit den Angaben des Grundbuches übereinstimmt)? Event. muss ich dann hierfür bei den "Ergänzenden Angaben" einen Hinweis geben.
Oder gibt es von Seiten des Programmes hierfür eine Eingabemöglichkeit?
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Zufriedenheit von dittmann rudolf vor 11 Monaten
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