Übergroßes Grundstück Bayern, Halbierung Äquivalenzzahl nach Art. 3 Bayer. Grst.Gesetz
Wir haben ein 4.400 qm großes Grundstück mit einer Wohnfläche von 100qm. Gem. Art. 3 (1) Nr. 1 wird die Äquivalenzzahlt für die das Zehnfache der Wohnfläche übersteigenden Fläche des Grund und Bodens nur zu 50% angesetzt. Hierfür habe ich keine Vergünstigungsvorschrift gefunden. Muss ich bei der Flächenangabe des Grundstück nur die selbsterrechnete, gekürzte Fläche eintragen (welche dann nicht mehr mit den Angaben des Grundbuches übereinstimmt)? Event. muss ich dann hierfür bei den "Ergänzenden Angaben" einen Hinweis geben.
Oder gibt es von Seiten des Programmes hierfür eine Eingabemöglichkeit?
Für eine Rückmeldung danke ich Ihnen im Voraus.
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Zufriedenheit von dittmann rudolf vor 2 Jahren
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Sehr geehrter Herr Rudolf,
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte tragen Sie Ihre Daten gemäß des Grundbuches im Feld “Ergänzende Angaben" ein. Die Berechnung erfolgt dann im Programm.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team