Steuerberechnung Bayern

Avatar
  • aktualisiert
  • Fixed

Bei der Berechnung des Steuermesswert wird der jeweilige Äquivalenzbetrag für Nutzfläche sowie Wohnfläche verwendet, um den Grundsteuermessbetrag zur entsprechenden Wohn- / bzw. Nutzfläche zu ermitteln. Eine Berechnung wie die beiden Äquivalenzbeträge aus den jeweiligen Teilflächen ermittelt werden, ist jedoch nicht vorhanden. Dafür wird jedoch der Äquivalenzbetrag für die gesamte Gebäudefläche ermittelt, obwohl dieser in der weiteren Steuerberechnung nicht mehr verwendet wird.  

System Fachlichkeit Bedienung
Pinned replies
Avatar
Julianna-GrundsteuerDigital
  • Antwort
  • Kein Fehler

Sehr geehrter Herr Mayrl, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir berechnen die Fläche der Gebäude * Äquivalenzzahl, daraus ergibt sich dann der Äquivalenzbetrag. Da sich die Äquivalenzzahl nicht verändert, teilen wir die Gebäude auch nicht auf.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Avatar
daniel gunkel
  • Wird überprüft
Avatar
Julianna-GrundsteuerDigital
  • Antwort
  • Kein Fehler

Sehr geehrter Herr Mayrl, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir berechnen die Fläche der Gebäude * Äquivalenzzahl, daraus ergibt sich dann der Äquivalenzbetrag. Da sich die Äquivalenzzahl nicht verändert, teilen wir die Gebäude auch nicht auf.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Avatar
Michael Mayrl

Sehr geehrte Damen und Herren,

das mag grundsätzlich schon korrekt sein, nichtsdestotrotz ist die Berechnung damit nicht nachvollziehbar, da plötzliche Äquivalenzbeträge verwendet werden, die vorher nicht berechnet wurden. Wofür wird dann überhaupt der Äquivalenzbetrag des Gebäudes ermittelt, wenn dieser Wert, danach nicht weiter benötigt wird?  

In der weiteren Berechnung wird der Äquivalenzbetrag zur Wohn- bzw. Nutzfläche mit einer unterschiedlichen Steuermesszahl 1,0 bzw. 0,7 multipliziert und dann ergeben sich eben doch andere Werte zum Grundsteuermessbetrag, als wenn der Äquivalenzbetrag des kompletten Gebäudes verwendet werden würde.

 Michael Mayrl  

Avatar
Julianna-GrundsteuerDigital
  • Wird überprüft
Avatar
Sophia GrundsteuerDigital
  • Rückfrage an Autor

Sehr geehrter Herr Mayrl,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir bitten Sie uns eine Beispiel Steuerberechnung (Feststellungserklärungsnummer aus Grundsteuerdigital) einzureichen, damit wir das Problem lösen können und im Programm die notwendigen Anpassungen vornehmen können. So ist es leider nicht nachvollziehbar, an welche Stelle der Fehler technisch im Programm entsteht.

Bitte senden Sie uns die Steuerberechnung an folgende E-Mail-Adresse und fügen Sie den Link zu diesem Beitrag bei:

community-support@grundsteuer-digital.de

Vielen Dank.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Avatar
Michael Mayrl
Quote from Sophia GrundsteuerDigital

Sehr geehrter Herr Mayrl,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir bitten Sie uns eine Beispiel Steuerberechnung (Feststellungserklärungsnummer aus Grundsteuerdigital) einzureichen, damit wir das Problem lösen können und im Programm die notwendigen Anpassungen vornehmen können. So ist es leider nicht nachvollziehbar, an welche Stelle der Fehler technisch im Programm entsteht.

Bitte senden Sie uns die Steuerberechnung an folgende E-Mail-Adresse und fügen Sie den Link zu diesem Beitrag bei:

community-support@grundsteuer-digital.de

Vielen Dank.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Sehr geehrte Damen und Herren,


die entsprechenden Unterlagen und Angaben habe ich am 20.01.2023 übersendet.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Mayrl 

Avatar
Julianna-GrundsteuerDigital
  • Wird überprüft
Avatar
Sophia GrundsteuerDigital
  • Rückfrage an Autor

Sehr geehrter Herr Mayrl,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Übersendung der Unterlagen. Um die einzelnen Schritte nachzuvollziehen, können wir Ihnen vorschlagen “von Äquivalenzbetrag XYZ entfällt auf Wohnfläche ABC und auf Nutzfläche DEF” zu ergänzen oder hätten Sie einen anderen Wunsch? 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Avatar
Michael Mayrl

Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie bei der Aufteilung des Äquivalenzbetrag auf Wohn- bzw. Nutzfläche zusätzlich noch die zugrundeliegende Wohn-/ Nutzflächen angeben?

Mein Vorschlag wäre:

Der Äquivalenzbetrag des Gebäudes beträgt  XYZ.

davon entfallen auf Wohnfläche  123 m²     =  ABC

sowie auf Nutzfläche                   456 m²     =  DEF 


Vielen Dank für die zukünftige Aufteilung des Äquivalenzbetrages.


Mit freundlichen Grüßen


Michael Mayrl 

Avatar
Philipp Kuhlmann
  • Wird überprüft