Steuerberechnung Bayern
Bei der Berechnung des Steuermesswert wird der jeweilige Äquivalenzbetrag für Nutzfläche sowie Wohnfläche verwendet, um den Grundsteuermessbetrag zur entsprechenden Wohn- / bzw. Nutzfläche zu ermitteln. Eine Berechnung wie die beiden Äquivalenzbeträge aus den jeweiligen Teilflächen ermittelt werden, ist jedoch nicht vorhanden. Dafür wird jedoch der Äquivalenzbetrag für die gesamte Gebäudefläche ermittelt, obwohl dieser in der weiteren Steuerberechnung nicht mehr verwendet wird.
Sehr geehrter Herr Mayrl,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir berechnen die Fläche der Gebäude * Äquivalenzzahl, daraus ergibt sich dann der Äquivalenzbetrag. Da sich die Äquivalenzzahl nicht verändert, teilen wir die Gebäude auch nicht auf.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team