Restnutzungsdauer im Ertrags- und Sachwertverfahren falsch berechnet für Feststellungen ab 2023

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Für Art & Wertfortschreibungen wird die Restnutzungsdauer im Sach- und Ertragswertverfahren uE immer noch falsch berechnet.

Bspw. bei Gebäuden mit Baujahr 2022 und Nutzungsdauer 80 Jahre müssten es auch weiterhin 80 Jahre sein und nicht 78.


Könnten Sie das bitte einmal prüfen?

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Zufriedenheit von grst-digital-user vor 2 Jahren

Fehler immer noch nicht behoben, siehe Kommentar

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Julianna-GrundsteuerDigital
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  • Gestartet

Liebes Community-Mitglied, 

vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben diesen an die Entwicklung weitergeleitet und der Fehler sollte in Kürze behoben sein. 


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Fixed

Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir das Problem zwischenzeitlich behoben haben.

Gebäude die erst im Jahr 2022 errichtet wurden, (in einer Art- oder Wertfortschreibung) werden auch für 2023 mit einem Alter von 0 Jahren gewertet.

Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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grst-digital-user

Fehler ist leider nicht behoben oder wurde das Update noch nicht eingespielt? 


Bspw. der Alterswertminderungsfaktor wird meines Erachtens immer noch falsch Berechnet. Es ist ja vom Alter im Hauptfeststellungseitpunkt auszugehen. Oder habe ich einen Denkfehler?

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Julianna-GrundsteuerDigital
  • Fixed

Liebes Community-Mitglied, 

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben den Vorgang geprüft und unser Produkt verbessert. Das von Ihnen beschriebene Problem sollte somit nun behoben sein.

Vielen Dank für Ihren Hinweis, bei weiteren Fragen oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns gerne erneut. 

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Philipp Kuhlmann
  • Wird überprüft