Nach Namensänderung keine Aktualisierung in dem Entwurf der Feststellungserklärung

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Guten Tag, folgendes Problem:


In den Grundstücksdaten der Eigentümer eines Grundstückes hat sich ein Fehler beim Nachname eingeschlichen.

Bevor dieser Fehler behoben werden konnte hat der Bearbeiter der Feststellungserklärung angefangen diese zu erstellen.

Währenddessen wurde der Fehler behoben, das Profil gespeichert und die Seite (auch von dem Bearbeiter) aktualisiert.

Dennoch steht in dem Entwurf der Feststellungserklärung der falsche Name unverändert.

Im System ist es aktualisiert, aber sobald wir Bsp. ein Freizeichnungsdokument erstellen wollen, steht der falsche Name noch da.

Wir haben nun einen Tag gewartet mit der Hoffnung es aktualisiere sich, aber das hat es nicht.

Warum ist das so?

Bzw. wie können wir das beheben?

Muss der Bearbeiter die Feststellungserklärung nochmal löschen und von neuem starten?

Das wäre wirklich ärgerlich.


Für eine schnelle Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen


Ryn Endreß (Assistent)

System Bedienung
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stefan

Liebes GrundsteuerDigital Team,

ich hatte jetzt zwei Feststellungserklärungen, wo nachträglich noch etwas geändert werden musste. Trotzt Ihres eingefügten Änderungsbutton. Änderungen in die Feststellungserklärung übernehmen, wurden die Änderungen nicht gleich übernommen. Ich musste die Feststellungserklärung löschen und neu anlegen. Bitte prüfen und beheben.

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vick parvulus
Quote from Klaus

Die Löschung der fehlerhaften Feststellungserklärung und die Neuanlage ist wirklich der einfachste und schnellste Weg, um das Problem zu umgehen.

Grüße

Klaus

Der schnellste Weg wäre es einfach den "ELSTER-Prüfung" Knopf nochmal zu drücken.

So wie es mir erklärt wurde (und auch hier vom Support geschrieben wurde) wird in der Mandantenfreigabe das PDF aus der zuletzt durchgeführten Prüfung erstellt.


Wenn man also das Grundstück ändert (egal ob aus dem Mandantenportal oder vom Steuerberater) ohne nochmal mit dem Knopf zu prüfen dann ist das es nicht verwunderlich, dass das PDF noch auf der vorherigen Version steht.

Ich denke da sollte es definitiv eine automatische Aktualisierung (eventuell mit Nachfrage) geben, aber löschen und neu anlegen muss man hier keineswegs.

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Klaus

Die Löschung der fehlerhaften Feststellungserklärung und die Neuanlage ist wirklich der einfachste und schnellste Weg, um das Problem zu umgehen.

Grüße

Klaus

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dirk schumann

Guten Tag, ich habe das selbe Problem. Das AZ war falsch, der Mandant hat es im Mandantenportal geändert, allerdings erfolgt keine Übernahme in die Feststellungserklärung. Aber schön das die Feststellungserklärung auf den Reiter Kanzleifreigabe springt obwohl sie definitiv falsch ist. Das heißt alle vom Mandanten bearbeiteten Grundstücke müssen nochmal angefasst werden und die Feststellungserklärungen gelöscht und neu angelegt werden. Auch wenn man sich in der Grundstückserfassung befindet und auf Speichern drückt, erkennt das Programm nicht, dass das AZ zur Feststellungserklärung abweicht, wenn das bei allen Mandantenänderungen wie BGF oder Wohnfläche oder sonstiges auch passiert, führt das das ganze ad absurdum, die Mandantenänderungen werden nicht in die Feststellungserklärung übernommen, die damit falsch sein dürften, schaut man da nicht nochmal drauf, bekommt der Mandant eine falsche Erklärung. Super Konzept, schwache Leistung!!!

MfG DS

Ergänzung, einige Daten werden doch auch in der Feststellungserklärung aktualisiert, aber auf was soll man sich denn dann verlassen. Ich lösche die alte EF und lege eine neue an.

MfG DS

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jan niklas

Ich hab die Feststellungserklärung neu angelegt, damit das fertig wird. Sorry, es ist mir langsam zu blöd.

VG

JN

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Julianna-GrundsteuerDigital
  • Geplant

Liebe Community, 


vielen Dank für Ihre Nachrichten. 

Grundsätzlich wird für die Erstellung des ELSTER PDF Entwurfs (Freizeichnungsdokument) die Version aus der letzten vollständigen ELSTER-Prüfung verwendet, da die PDFs innerhalb dieses Arbeitsablaufs generiert werden.

Um geänderte Grundstücksdaten auch in das PDF zu übernehmen muss zum jetzigen Stand eine ELSTER-Prüfung nach der Aktualisierung des Grundstücks angestoßen werden.

Wir planen die Synchronisation von Grundstücken mit der zugehörigen Erklärung entsprechend zu erweitern, dass wenn ein Grundstück zu einer Erklärung gehört die noch nicht übertragen ist, der Benutzer beim Speichern des veränderten Grundstücks gefragt wird ob er dieses Dokument einmal neu erstellen möchte um diesen Workflow zu vereinfachen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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ryn endreß
Quote from jan niklas

Guten Morgen,

wie ist so der Stand. Ich wurde vom Mandanten aufgefordert bei Ehegatten das Verhältnis 1/2 bei beiden entsprechend einzutragen. Das habe ich im Bereich Grundstück korrigiert und gespeichert. In der ausdruckbaren Feststellungserklärung wird dies nicht ausgegeben. Was ist jetzt nun damit?

Ich wäre mit einem Formular und einer Schreibmaschine inzwischen schneller am Ziel.

mfG

JN

Guten Tag,

der Fehler hat sich bei uns nun korrigiert.

Keine Ahnung ob das aktualisiert wurde oder ob da das Grundsteuer-Digital-Team was gemacht hat.

Bleibt die Frage ob das bei zukünftigen Änderungen und bei anderen Mandanten dann auch so lange dauert, oder ob das Problem vollständig behoben wurde.

Eine kurze Rückmeldung wäre schön gewesen, naja.

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ryn endreß

Guten Morgen,

außer Ihnen hat sich auch bei mir niemand gemeldet. Das Problem bleibt unverändert.

Haben Sie noch eine Schreibmaschine übrig? Ich habe nie gelernt damit zu schreiben, aber ich bin mir sicher, selbst das würde schneller gehen 

MfG

Endreß