Nach Namensänderung keine Aktualisierung in dem Entwurf der Feststellungserklärung

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Guten Tag, folgendes Problem:


In den Grundstücksdaten der Eigentümer eines Grundstückes hat sich ein Fehler beim Nachname eingeschlichen.

Bevor dieser Fehler behoben werden konnte hat der Bearbeiter der Feststellungserklärung angefangen diese zu erstellen.

Währenddessen wurde der Fehler behoben, das Profil gespeichert und die Seite (auch von dem Bearbeiter) aktualisiert.

Dennoch steht in dem Entwurf der Feststellungserklärung der falsche Name unverändert.

Im System ist es aktualisiert, aber sobald wir Bsp. ein Freizeichnungsdokument erstellen wollen, steht der falsche Name noch da.

Wir haben nun einen Tag gewartet mit der Hoffnung es aktualisiere sich, aber das hat es nicht.

Warum ist das so?

Bzw. wie können wir das beheben?

Muss der Bearbeiter die Feststellungserklärung nochmal löschen und von neuem starten?

Das wäre wirklich ärgerlich.


Für eine schnelle Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen


Ryn Endreß (Assistent)

System Bedienung
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dirk schumann

Guten Tag, ich habe das selbe Problem. Das AZ war falsch, der Mandant hat es im Mandantenportal geändert, allerdings erfolgt keine Übernahme in die Feststellungserklärung. Aber schön das die Feststellungserklärung auf den Reiter Kanzleifreigabe springt obwohl sie definitiv falsch ist. Das heißt alle vom Mandanten bearbeiteten Grundstücke müssen nochmal angefasst werden und die Feststellungserklärungen gelöscht und neu angelegt werden. Auch wenn man sich in der Grundstückserfassung befindet und auf Speichern drückt, erkennt das Programm nicht, dass das AZ zur Feststellungserklärung abweicht, wenn das bei allen Mandantenänderungen wie BGF oder Wohnfläche oder sonstiges auch passiert, führt das das ganze ad absurdum, die Mandantenänderungen werden nicht in die Feststellungserklärung übernommen, die damit falsch sein dürften, schaut man da nicht nochmal drauf, bekommt der Mandant eine falsche Erklärung. Super Konzept, schwache Leistung!!!

MfG DS

Ergänzung, einige Daten werden doch auch in der Feststellungserklärung aktualisiert, aber auf was soll man sich denn dann verlassen. Ich lösche die alte EF und lege eine neue an.

MfG DS

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Klaus

Die Löschung der fehlerhaften Feststellungserklärung und die Neuanlage ist wirklich der einfachste und schnellste Weg, um das Problem zu umgehen.

Grüße

Klaus

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vick parvulus
Quote from Klaus

Die Löschung der fehlerhaften Feststellungserklärung und die Neuanlage ist wirklich der einfachste und schnellste Weg, um das Problem zu umgehen.

Grüße

Klaus

Der schnellste Weg wäre es einfach den "ELSTER-Prüfung" Knopf nochmal zu drücken.

So wie es mir erklärt wurde (und auch hier vom Support geschrieben wurde) wird in der Mandantenfreigabe das PDF aus der zuletzt durchgeführten Prüfung erstellt.


Wenn man also das Grundstück ändert (egal ob aus dem Mandantenportal oder vom Steuerberater) ohne nochmal mit dem Knopf zu prüfen dann ist das es nicht verwunderlich, dass das PDF noch auf der vorherigen Version steht.

Ich denke da sollte es definitiv eine automatische Aktualisierung (eventuell mit Nachfrage) geben, aber löschen und neu anlegen muss man hier keineswegs.

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stefan

Liebes GrundsteuerDigital Team,

ich hatte jetzt zwei Feststellungserklärungen, wo nachträglich noch etwas geändert werden musste. Trotzt Ihres eingefügten Änderungsbutton. Änderungen in die Feststellungserklärung übernehmen, wurden die Änderungen nicht gleich übernommen. Ich musste die Feststellungserklärung löschen und neu anlegen. Bitte prüfen und beheben.