Nach Namensänderung keine Aktualisierung in dem Entwurf der Feststellungserklärung

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Guten Tag, folgendes Problem:


In den Grundstücksdaten der Eigentümer eines Grundstückes hat sich ein Fehler beim Nachname eingeschlichen.

Bevor dieser Fehler behoben werden konnte hat der Bearbeiter der Feststellungserklärung angefangen diese zu erstellen.

Währenddessen wurde der Fehler behoben, das Profil gespeichert und die Seite (auch von dem Bearbeiter) aktualisiert.

Dennoch steht in dem Entwurf der Feststellungserklärung der falsche Name unverändert.

Im System ist es aktualisiert, aber sobald wir Bsp. ein Freizeichnungsdokument erstellen wollen, steht der falsche Name noch da.

Wir haben nun einen Tag gewartet mit der Hoffnung es aktualisiere sich, aber das hat es nicht.

Warum ist das so?

Bzw. wie können wir das beheben?

Muss der Bearbeiter die Feststellungserklärung nochmal löschen und von neuem starten?

Das wäre wirklich ärgerlich.


Für eine schnelle Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen


Ryn Endreß (Assistent)

System Bedienung
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jan niklas

Hab das gleiche Problem. Habe aus versehen statt Stückländerei Hinter dem Hof Hiter dem Hof eingetragen. In der Feststellungserklärung ändert sich die Bezeichnung nicht trotz Änderung beim Grundstück.

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ryn endreß
Quote from jan niklas

Hab das gleiche Problem. Habe aus versehen statt Stückländerei Hinter dem Hof Hiter dem Hof eingetragen. In der Feststellungserklärung ändert sich die Bezeichnung nicht trotz Änderung beim Grundstück.

Gut zu wissen, dass wir da nicht alleine sind...

Haben Sie die Erklärung dann nochmal neu gestartet?

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jan niklas

Ja, ich hab das Grundstück nochmal gespeichert, Browser aktualisiert. PDF Dateien aus dem Ordner auf unserem Server gelöscht. Am Ende ist mir das etwas zu blöd. Wegen einem Buchstaben da ne Stunde rum zu suchen. Wenn bei dem Anbieter nach ein bis zwei Stunden alle Server wieder auf dem gleichen Stand ist, wird die Bezeichnung von allein richtig sein....Vor ein paar Tagen hatte ich bei einem kopierten/duplizierten Grundstück das gleiche Problem. Da stand in der Bezeichnung immer Kopie... Schreibmaschine wäre manchmal die bessere Lösung. Da weiß man, was man tippt, weil man das ganze Zeugs nicht nochmal abtippen will ....

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jan niklas

Hab jetzt bei Ehegatten einen Anteil von 1/2 nachgetragen. Wird in die Feststellungserklärung auch nicht übernommen.

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jan niklas

Guten Morgen,

wie ist so der Stand. Ich wurde vom Mandanten aufgefordert bei Ehegatten das Verhältnis 1/2 bei beiden entsprechend einzutragen. Das habe ich im Bereich Grundstück korrigiert und gespeichert. In der ausdruckbaren Feststellungserklärung wird dies nicht ausgegeben. Was ist jetzt nun damit?

Ich wäre mit einem Formular und einer Schreibmaschine inzwischen schneller am Ziel.

mfG

JN

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ryn endreß

Guten Morgen,

außer Ihnen hat sich auch bei mir niemand gemeldet. Das Problem bleibt unverändert.

Haben Sie noch eine Schreibmaschine übrig? Ich habe nie gelernt damit zu schreiben, aber ich bin mir sicher, selbst das würde schneller gehen 

MfG

Endreß

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ryn endreß
Quote from jan niklas

Guten Morgen,

wie ist so der Stand. Ich wurde vom Mandanten aufgefordert bei Ehegatten das Verhältnis 1/2 bei beiden entsprechend einzutragen. Das habe ich im Bereich Grundstück korrigiert und gespeichert. In der ausdruckbaren Feststellungserklärung wird dies nicht ausgegeben. Was ist jetzt nun damit?

Ich wäre mit einem Formular und einer Schreibmaschine inzwischen schneller am Ziel.

mfG

JN

Guten Tag,

der Fehler hat sich bei uns nun korrigiert.

Keine Ahnung ob das aktualisiert wurde oder ob da das Grundsteuer-Digital-Team was gemacht hat.

Bleibt die Frage ob das bei zukünftigen Änderungen und bei anderen Mandanten dann auch so lange dauert, oder ob das Problem vollständig behoben wurde.

Eine kurze Rückmeldung wäre schön gewesen, naja.

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebe Community, 


vielen Dank für Ihre Nachrichten. 

Grundsätzlich wird für die Erstellung des ELSTER PDF Entwurfs (Freizeichnungsdokument) die Version aus der letzten vollständigen ELSTER-Prüfung verwendet, da die PDFs innerhalb dieses Arbeitsablaufs generiert werden.

Um geänderte Grundstücksdaten auch in das PDF zu übernehmen muss zum jetzigen Stand eine ELSTER-Prüfung nach der Aktualisierung des Grundstücks angestoßen werden.

Wir planen die Synchronisation von Grundstücken mit der zugehörigen Erklärung entsprechend zu erweitern, dass wenn ein Grundstück zu einer Erklärung gehört die noch nicht übertragen ist, der Benutzer beim Speichern des veränderten Grundstücks gefragt wird ob er dieses Dokument einmal neu erstellen möchte um diesen Workflow zu vereinfachen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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jan niklas

Ich hab die Feststellungserklärung neu angelegt, damit das fertig wird. Sorry, es ist mir langsam zu blöd.

VG

JN