Bei Teileigentum (nicht Wohnzwecken dienend) wird Sachwertverfahren nicht angewandt
Die Überschrift sagt alles
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Hallo, Herr Deinzer,
haben Sie besten Dank für Ihre Mühe!
Viele Grüße aus dem Saarland,
Ludger Rankers
Guten Morgen,
ich habe heute das o.g. Teileigentum-Objekt im Saarland getestet und bekomme jetzt in der Berechnung Werte für die Immobilie und für den Bodenwert
Hallo, Herr Deinzer,
haben Sie besten Dank für Ihre Mühe!
Viele Grüße aus dem Saarland,
Ludger Rankers
Teileigentum bei Nichtwohngrundstück. Dies führt zum Sachwertverfahren. Es wird jedoch keine Berechnung für die Immobilie durchgeführt, lediglich der Bodenwert wird berechnet.
Hab's gerade mit einem Objekt im Saarland getestet und da ist es tatsächlich so, dass der Berechnungsteil für das Gebäude nicht enthalten ist. In dem ELSTER-/Freizeichnungs-Dokument ist das Nichtwohngrundstück angegeben.
Ich bitte um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten. Ich gebe das an GrundsteuerDigital zur Prüfung.
Teileigentum bei Nichtwohngrundstück. Dies führt zum Sachwertverfahren. Es wird jedoch keine Berechnung für die Immobilie durchgeführt, lediglich der Bodenwert wird berechnet.
Die Fehlermeldung ist schon zwei Wochen her!
Zwischenzeitlich wird wohl was berechnet, aber weg Fehler Anlage 43, kann ich da leider keine weitere Aussagen machen, da erst nach Support-Fehlerbereinigung eine Berechnung einsehbar ist
Wir haben gerade eben ein Objekt erfasst, Teileigentum mit 1/10 Anteil an Grundstücksfläche. In der Tabe Nichtwohngrundstück Gebäudeart: "Bank & ähnliche Geschäftshäuser" erfasst
Elster meldet Okay.
Feststellungserklärung angelegt. Habe die konkreten Werte noch nicht im Detail geprüft, aber in der Steuerberechnung geht's los mit Herstellungskosten/Bruttogrundfläche, etc. - Das sieht nach Sachwertverfahren aus.
Was für ein Sachverhalt steht da konkret dahinter? Könnten Sie diesen bitte mal kurz schildern?
Hallo, Her Deinzer,
bei mir funktioniert die Berechnung nun auch. Haben Sie besten Dank für Ihren Einsatz!