Bei Teileigentum (nicht Wohnzwecken dienend) wird Sachwertverfahren nicht angewandt
Die Überschrift sagt alles
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Hallo, Herr Deinzer,
haben Sie besten Dank für Ihre Mühe!
Viele Grüße aus dem Saarland,
Ludger Rankers
Hallo, Herr Deinzer,
haben Sie besten Dank für Ihre Mühe!
Viele Grüße aus dem Saarland,
Ludger Rankers
Guten Morgen,
ich habe heute das o.g. Teileigentum-Objekt im Saarland getestet und bekomme jetzt in der Berechnung Werte für die Immobilie und für den Bodenwert
Hallo, Her Deinzer,
bei mir funktioniert die Berechnung nun auch. Haben Sie besten Dank für Ihren Einsatz!
Teileigentum bei Nichtwohngrundstück. Dies führt zum Sachwertverfahren. Es wird jedoch keine Berechnung für die Immobilie durchgeführt, lediglich der Bodenwert wird berechnet.
Hab's gerade mit einem Objekt im Saarland getestet und da ist es tatsächlich so, dass der Berechnungsteil für das Gebäude nicht enthalten ist. In dem ELSTER-/Freizeichnungs-Dokument ist das Nichtwohngrundstück angegeben.
Ich bitte um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten. Ich gebe das an GrundsteuerDigital zur Prüfung.