Unbebautes Grundstück Rohbauland
Hallo,
warum wird bei der Berechnung eines unbebauten Grundstückes bei einem abweichenden Entwicklungszustand des Grundstückes um Bodenrichtwert der Abschlag von 25 % (Bauerwartungsland) oder 50% Rohbauland nicht berücksichtigt.
Nach A 247.2 (6) S. 2 AEBewGrSt ist hier ein Abschlag zu gewähren, sofern der Entwicklungszustand des Bodenrichtwertgrundstück vom zu bewertenden Grundstück abweicht.
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Zufriedenheit von Bergmann vor 2 Jahren
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Liebes Community-Mitglied,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach mehrfacher telefonischer Rücksprache hat uns die Oberfinanzdirektion Nordrhein -Westfalen, dass man den Bodenrichtwert eintragen, welcher für Sie gilt. Wenn einer für bsp. Rohbauland gilt, so ist der Abzug selber vorzunehmen. Zudem werden diese Fälle vom Finanzamt personell bearbeitet und es wird deshalb berücksichtigt.
Gerne können wir Ihnen anbieten eine Checkbox (“Abweichenden Entwicklungszustand berücksichtigen”) in unserem Programm aufzunehmen, bei der, wenn man ja anklickt, dann entsprechend dem Entwicklungszustand ein Abzug in unserer Berechnung berücksichtigt wird.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team