"Bescheid erhalten" ohne übermittelter Feststellungserklärung und Übermittlung eines Einspruchs

Avatar
  • aktualisiert
  • Fertiggestellt

Nach meinem Verständnis ist es technisch derzeit nicht möglich, einen Einspruch zu übermitteln ohne zuvor eine Feststellungserklärung erstellt bzw. übermittelt zu haben. Für Mandanten, die Ihre Feststellungserklärung selbst erstellt und übermittelt haben und uns nur für die Prüfung des Bescheides und Einlegung eines Einspruchs beauftragen, lässt sich ein Einspruch daher nur als "Sonstige Elster-Nachricht" mit Hilfe des Portals übermitteln. Der Nachteil besteht allerdings darin, dass der Einspruch nicht in der Übersichtsspalte "Einspruch" geführt wird. Die Funktion "Einspruch erhalten" sollte auch auf Grundstücke erweitert werden, deren Erklärung nicht über das Portal übermittelt wurde. 

System Bedienung
Avatar
Sophia GrundsteuerDigital
  • Jetzt abstimmen

Sehr geehrter Herr Gah,

vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag. Wir eröffnen die Abstimmung mit dem Status "Jetzt abstimmen" und wenn ihr Beitrag genügend Stimmen erhält (mind. 5 Upvotes), geben wir ihn zur Überprüfung weiter an die Entwicklung. Sobald es dann Neuigkeiten zur Entwicklung oder Fertigstellung gibt, teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Avatar
Olaf Staloch

Ich hab jetzt einen ähnlichen Fall. Das Finanzamt ist von der Erklärung abgewichen. Um dies zu prüfen, habe ich die Erklärung geändert. Jetzt ist der Status "Elster-Übermittlung" und ich kann gegen den Bescheid keinen Einspruch mehr einlegen. Eine erneute Übermittlung ist nicht notwendig, der Bescheid liegt ja bereits vor.  

Avatar
Sophia GrundsteuerDigital
  • Umsetzung wird geprüft

Liebe Community-Mitglieder,

vielen Dank für Ihre Upvotes. Wir geben den Verbesserungsvorschlag nun zur Überprüfung weiter an die Entwicklung. Sobald es Neuigkeiten zur Entwicklung oder Fertigstellung gibt teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Avatar
Olaf Staloch

Gibt es hier zu etwas neues.
Ich habe jetzt einen weiteren Fall, wo ich zur Prüfung des Bescheid (da Abweichungen von der Erklärung) die Erklärung in Grundsteuer-digital ändern möchte, um eine neue Berechnung zu bekommen.

Wenn ich das mache, ist der Status der Erklärung dann aber Elster-Übermittlung, mit der Folge dass ich dann keinen Einspruch einlegen kann, da ich die "geänderte Erklärung" ja erst per Elster übermittlen muss.

Es braucht zwingend die Möglichkeit, die Elster-Übermittlung zu überspringen.

mitf reundlichen Grüßen

Olaf STaloch

Avatar
D_T

In solchen Fällen dupliziere ich das Grundstück, ändere die Daten im Duplikat und erstelle eine neue Berechnung mit der dann verglichen werden kann.

Somit bleibt die originale Erklärung erhalten und es kann über die ursprüngliche Erklärung Einspruch eingelegt werden.

Avatar
Sophia GrundsteuerDigital
  • Fertiggestellt

Sehr geehrter Herr Gah,

Liebe Community-Mitglieder,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Verbesserungsvorschlag erfolgreich umgesetzt wurde.

Für Erklärungen, die nicht über GrundsteuerDigital übermittelt wurden, können nun Bescheide geprüft und Einsprüche versendet werden.

Wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihren Vorschlag und Ihre Geduld bedanken. 


Wir freuen uns darauf, weiterhin gemeinsam mit Ihnen GrundsteuerDigital zu gestalten und Ihre Wünsche und Ideen umzusetzen.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team