"Bescheid erhalten" ohne übermittelter Feststellungserklärung und Übermittlung eines Einspruchs

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  • Umsetzung wird geprüft

Nach meinem Verständnis ist es technisch derzeit nicht möglich, einen Einspruch zu übermitteln ohne zuvor eine Feststellungserklärung erstellt bzw. übermittelt zu haben. Für Mandanten, die Ihre Feststellungserklärung selbst erstellt und übermittelt haben und uns nur für die Prüfung des Bescheides und Einlegung eines Einspruchs beauftragen, lässt sich ein Einspruch daher nur als "Sonstige Elster-Nachricht" mit Hilfe des Portals übermitteln. Der Nachteil besteht allerdings darin, dass der Einspruch nicht in der Übersichtsspalte "Einspruch" geführt wird. Die Funktion "Einspruch erhalten" sollte auch auf Grundstücke erweitert werden, deren Erklärung nicht über das Portal übermittelt wurde. 

System Bedienung
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Sophia GrundsteuerDigital
  • Jetzt abstimmen

Sehr geehrter Herr Gah,

vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag. Wir eröffnen die Abstimmung mit dem Status "Jetzt abstimmen" und wenn ihr Beitrag genügend Stimmen erhält (mind. 5 Upvotes), geben wir ihn zur Überprüfung weiter an die Entwicklung. Sobald es dann Neuigkeiten zur Entwicklung oder Fertigstellung gibt, teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Olaf Staloch

Ich hab jetzt einen ähnlichen Fall. Das Finanzamt ist von der Erklärung abgewichen. Um dies zu prüfen, habe ich die Erklärung geändert. Jetzt ist der Status "Elster-Übermittlung" und ich kann gegen den Bescheid keinen Einspruch mehr einlegen. Eine erneute Übermittlung ist nicht notwendig, der Bescheid liegt ja bereits vor.  

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Sophia GrundsteuerDigital
  • Umsetzung wird geprüft

Liebe Community-Mitglieder,

vielen Dank für Ihre Upvotes. Wir geben den Verbesserungsvorschlag nun zur Überprüfung weiter an die Entwicklung. Sobald es Neuigkeiten zur Entwicklung oder Fertigstellung gibt teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team