"Bescheid erhalten" ohne übermittelter Feststellungserklärung und Übermittlung eines Einspruchs

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  • aktualisiert
  • Fertiggestellt

Nach meinem Verständnis ist es technisch derzeit nicht möglich, einen Einspruch zu übermitteln ohne zuvor eine Feststellungserklärung erstellt bzw. übermittelt zu haben. Für Mandanten, die Ihre Feststellungserklärung selbst erstellt und übermittelt haben und uns nur für die Prüfung des Bescheides und Einlegung eines Einspruchs beauftragen, lässt sich ein Einspruch daher nur als "Sonstige Elster-Nachricht" mit Hilfe des Portals übermitteln. Der Nachteil besteht allerdings darin, dass der Einspruch nicht in der Übersichtsspalte "Einspruch" geführt wird. Die Funktion "Einspruch erhalten" sollte auch auf Grundstücke erweitert werden, deren Erklärung nicht über das Portal übermittelt wurde. 

System Bedienung
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Sophia GrundsteuerDigital
  • Jetzt abstimmen

Sehr geehrter Herr Gah,

vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag. Wir eröffnen die Abstimmung mit dem Status "Jetzt abstimmen" und wenn ihr Beitrag genügend Stimmen erhält (mind. 5 Upvotes), geben wir ihn zur Überprüfung weiter an die Entwicklung. Sobald es dann Neuigkeiten zur Entwicklung oder Fertigstellung gibt, teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Olaf Staloch

Ich hab jetzt einen ähnlichen Fall. Das Finanzamt ist von der Erklärung abgewichen. Um dies zu prüfen, habe ich die Erklärung geändert. Jetzt ist der Status "Elster-Übermittlung" und ich kann gegen den Bescheid keinen Einspruch mehr einlegen. Eine erneute Übermittlung ist nicht notwendig, der Bescheid liegt ja bereits vor.  

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Sophia GrundsteuerDigital
  • Umsetzung wird geprüft

Liebe Community-Mitglieder,

vielen Dank für Ihre Upvotes. Wir geben den Verbesserungsvorschlag nun zur Überprüfung weiter an die Entwicklung. Sobald es Neuigkeiten zur Entwicklung oder Fertigstellung gibt teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Olaf Staloch

Gibt es hier zu etwas neues.
Ich habe jetzt einen weiteren Fall, wo ich zur Prüfung des Bescheid (da Abweichungen von der Erklärung) die Erklärung in Grundsteuer-digital ändern möchte, um eine neue Berechnung zu bekommen.

Wenn ich das mache, ist der Status der Erklärung dann aber Elster-Übermittlung, mit der Folge dass ich dann keinen Einspruch einlegen kann, da ich die "geänderte Erklärung" ja erst per Elster übermittlen muss.

Es braucht zwingend die Möglichkeit, die Elster-Übermittlung zu überspringen.

mitf reundlichen Grüßen

Olaf STaloch

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D_T

In solchen Fällen dupliziere ich das Grundstück, ändere die Daten im Duplikat und erstelle eine neue Berechnung mit der dann verglichen werden kann.

Somit bleibt die originale Erklärung erhalten und es kann über die ursprüngliche Erklärung Einspruch eingelegt werden.

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Sophia GrundsteuerDigital
  • Fertiggestellt

Sehr geehrter Herr Gah,

Liebe Community-Mitglieder,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Verbesserungsvorschlag erfolgreich umgesetzt wurde.

Für Erklärungen, die nicht über GrundsteuerDigital übermittelt wurden, können nun Bescheide geprüft und Einsprüche versendet werden.

Wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihren Vorschlag und Ihre Geduld bedanken. 


Wir freuen uns darauf, weiterhin gemeinsam mit Ihnen GrundsteuerDigital zu gestalten und Ihre Wünsche und Ideen umzusetzen.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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holger kunadt
Quote from Sophia GrundsteuerDigital

Sehr geehrter Herr Gah,

Liebe Community-Mitglieder,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Verbesserungsvorschlag erfolgreich umgesetzt wurde.

Für Erklärungen, die nicht über GrundsteuerDigital übermittelt wurden, können nun Bescheide geprüft und Einsprüche versendet werden.

Wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihren Vorschlag und Ihre Geduld bedanken. 


Wir freuen uns darauf, weiterhin gemeinsam mit Ihnen GrundsteuerDigital zu gestalten und Ihre Wünsche und Ideen umzusetzen.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Ich habe eben dieses Problem, kann aber weder einen Bescheid hochladen, noch einen Einspruch anlegen. Die Angelegenheit wird gerade dringend. Die Hilfen passen nichgt. Ich werde immer wieder zur Neuanlage einer Feststellunsgerklärung aufgefordert und komme darüber nicht hinasu

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Sophia GrundsteuerDigital
  • Rückfrage an Autor

Sehr geehrter Herr Kunadt,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Um die Funktion nutzen zu können, müssen Sie vorher die Mandantin oder den Mandanten und das dazugehörige Grundstück eingepflegt haben. Bitte beachten Sie, dass Sie mit dieser Auswahl „Feststellungserklärung ohne vorherige Deklaration“ die angelegte Feststellungserklärung direkt in den Status „ELSTER abgeschlossen“ verschieben und Sie danach die Möglichkeit haben, über den Button „Bescheid erhalten" einen Bescheid hochzuladen und im nächsten Schritt zu prüfen.


Gerne verlinken wir Ihnen den dazugehörigen Hilfe-Center Artikel sowie unser Tutorial „Einspruch & weitere ELSTER Nachrichten ohne übermittelte Feststellungserklärung".

Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten haben, kommen Sie gerne erneut auf uns zu und teilen uns Ihre Kunden-, Grundstücks, Mandanten- sowie Feststellungserklärungnummer, somit können wir alle Möglichkeiten prüfen, worin der Fehler bestehen könnte. Bitte senden Sie uns diese Daten zusammen mit einem Link zu diesem Beitrag an community-support@grundsteuer-digital.de um den Datenschutz einzuhalten. Kreieren Sie einen neuen Kommentar, sind Ihre Daten offengelegt und für die Community sichtbar.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Sophia GrundsteuerDigital
  • Fertiggestellt

Sehr geehrter Herr Kunadt,

da wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass sich Ihre Anfrage in der Zwischenzeit erledigt hat.
Sollte dies nicht der Fall sein, kommen Sie sehr gerne erneut auf uns zu.
Wir werden dieses Thema daher vorerst wieder mit dem Vermerk "Fertiggestellt" schließen.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team