"Bescheid erhalten" ohne übermittelter Feststellungserklärung und Übermittlung eines Einspruchs
Nach meinem Verständnis ist es technisch derzeit nicht möglich, einen Einspruch zu übermitteln ohne zuvor eine Feststellungserklärung erstellt bzw. übermittelt zu haben. Für Mandanten, die Ihre Feststellungserklärung selbst erstellt und übermittelt haben und uns nur für die Prüfung des Bescheides und Einlegung eines Einspruchs beauftragen, lässt sich ein Einspruch daher nur als "Sonstige Elster-Nachricht" mit Hilfe des Portals übermitteln. Der Nachteil besteht allerdings darin, dass der Einspruch nicht in der Übersichtsspalte "Einspruch" geführt wird. Die Funktion "Einspruch erhalten" sollte auch auf Grundstücke erweitert werden, deren Erklärung nicht über das Portal übermittelt wurde.
Sehr geehrter Herr Kunadt,
da wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass sich Ihre Anfrage in der Zwischenzeit erledigt hat.
Sollte dies nicht der Fall sein, kommen Sie sehr gerne erneut auf uns zu.
Wir werden dieses Thema daher vorerst wieder mit dem Vermerk "Fertiggestellt" schließen.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team