"Bescheid erhalten" ohne übermittelter Feststellungserklärung und Übermittlung eines Einspruchs
Nach meinem Verständnis ist es technisch derzeit nicht möglich, einen Einspruch zu übermitteln ohne zuvor eine Feststellungserklärung erstellt bzw. übermittelt zu haben. Für Mandanten, die Ihre Feststellungserklärung selbst erstellt und übermittelt haben und uns nur für die Prüfung des Bescheides und Einlegung eines Einspruchs beauftragen, lässt sich ein Einspruch daher nur als "Sonstige Elster-Nachricht" mit Hilfe des Portals übermitteln. Der Nachteil besteht allerdings darin, dass der Einspruch nicht in der Übersichtsspalte "Einspruch" geführt wird. Die Funktion "Einspruch erhalten" sollte auch auf Grundstücke erweitert werden, deren Erklärung nicht über das Portal übermittelt wurde.
Sehr geehrter Herr Gah,
Liebe Community-Mitglieder,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Verbesserungsvorschlag erfolgreich umgesetzt wurde.
Für Erklärungen, die nicht über GrundsteuerDigital übermittelt wurden, können nun Bescheide geprüft und Einsprüche versendet werden.
Wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihren Vorschlag und Ihre Geduld bedanken.
Wir freuen uns darauf, weiterhin gemeinsam mit Ihnen GrundsteuerDigital zu gestalten und Ihre Wünsche und Ideen umzusetzen.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team