Grundstücke / Wirtschaftliche Einheiten: Obwohl "Bruchteilsgemeinschaft" vorliegt wird Angabe von "Eigentumer / Beteiligte" erzwungen

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Im Reiter "Gemeinschaft" ist ausdrücklich der Hinweis gegeben:

Bei den folgenden Eigentumsverhältnissen füllen Sie bitte den Reiter „Gemeinschaft” aus:

  • Erbengemeinschaft
  • Bruchteilsgemeinschaft
  • Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen ohne geschäftsüblichen Namen
  • andere Grundstücksgemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen

Dennoch muss man die einzelen Eigentümer eintragen im Reiter "Eigentümer", obwohl dort ausdrücklich der Hinweis erscheint:

Bei den folgenden Eigentumsverhältnissen füllen Sie bitte den Reiter „Eigentümer / Beteiligte” aus:

  • Ehegatten / Lebenspartner
  • Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen mit geschäftsüblichen Namen (zum Beispiel OHG oder KG)
  • andere Grundstücksgemeinschaft mit geschäftsüblichen Namen (zum Beispiel OHG oder KG)
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tobias schirner

Hallo,

habe das gleiche Problem: 

Laut einem Grunsteuer Seminar kann zwar ein Beteiligter einer Bruchteilsgemeinschaft die Feststellungserklärung machen, jedoch benötigt er hierfür eine Vollmacht. Hat er die nicht, erstellt jeder Bruchteilseigentümer für seinen Teil eine Feststellungserklärung. Wenn ich jetzt aber nicht die anderen Eigentümer mit Anteil an der wirtschaftlichen Einheit angebe, kommt die Fehlermeldung: 


"Bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft müssen die Gemeinschaft und mindestens 2 Eigentümer vorhanden sein."

Hierfür habe ich bzw. der Mandant doch aber gar keine Vollmacht.

Wie wird das Problem gelöst?

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    -2
    Maya GrundsteuerDigital
    • Wird überprüft
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    Ralf Hamacher
    Quote from Maya GrundsteuerDigital

    Was bedeuten diese kommentarlosen Beiträge und Stati (wird überprüft, geplant und gestartet) von "MayaTabery GrundsteuerDigital", "Björn Kahle" und "Krzysztof Zembrowski"???????

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    Florian Christ

    Lieber Herr Hamacher, das ist der Fortschritt des Tickets in unserem Bearbeitungssystems. Wir erstellen parallel eine "sprechende Erklärung", so dass die Zustände verständlicher für Sie sind. Wir haben uns dafür entschieden, hier auch unsere internen Zustände zu zeigen, so dass Sie besser verfolgen können, dass an Ihrem Anliegen gearbeitet wird. 

    Was würde Ihnen zusätzlich, neben der Beschreibung (und natürlich einer schnellen Lösung) helfen bzw was würden Sie sich wünschen? 

    Herzliche Grüße
    Florian Christ 

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    Ralf Hamacher
    Quote from Florian Christ

    Lieber Herr Hamacher, das ist der Fortschritt des Tickets in unserem Bearbeitungssystems. Wir erstellen parallel eine "sprechende Erklärung", so dass die Zustände verständlicher für Sie sind. Wir haben uns dafür entschieden, hier auch unsere internen Zustände zu zeigen, so dass Sie besser verfolgen können, dass an Ihrem Anliegen gearbeitet wird. 

    Was würde Ihnen zusätzlich, neben der Beschreibung (und natürlich einer schnellen Lösung) helfen bzw was würden Sie sich wünschen? 

    Herzliche Grüße
    Florian Christ 

    Hallo Herr Christ, ich suche nun immer noch verzweifelt nach einer/ihrer Antwort zum diesem Case/Fall der "Bruchteilsgemeinschaft" zu der jeder Eigentümer nur seine ANgaben im Poirtal macht, weil eine Vollmacht nicht vorliegt. Wie geht dies nun?!

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    Maya GrundsteuerDigital
    • Fixed

    Sehr geehrter Herr Hamacher,

    bitte entschuldigen Sie unsere späte Rückmeldung.

    Wir haben die Hinweise in der Nutzeroberfläche angepasst. In den Tabs: Gemeinschaft und Eigentümer ist beschrieben, in welchen Fällen diese befüllt werden sollten.

    Wie wir verstehen, haben Sie eine weitere Frage zur  Empfangsvollmacht im Falle einer Bruchteilsgemeinschaft. Eine Empfangsvollmacht wird bei dem Eigentumsverhältnis:
    "Bruchteilsgemeinschaft" von den ELSTER-Prüfregeln erzwungen. Dies bedeutet in der Praxis, dass eine Empfangsvollmacht im Fall einer Bruchteilsgemeinschaft erforderlich ist. Diese tragen Sie bitte an der
    Feststellungserklärung im Tab: Empfangsvollmacht > ggf. Option: Andere ein.

    Falls wir Ihre Frage missverstanden haben, bitten wir Sie uns Ihren Fall genauer zu schildern (ggf. mit Video oder Screenshots)
    bzw. Ihre GSTB-Kundennummer und G-Grundstücksnummer mit uns zu teilen.

    Viele Grüße
    Maya Tabery
    GrundsteuerDigital