Grundstücke / Wirtschaftliche Einheiten: Obwohl "Bruchteilsgemeinschaft" vorliegt wird Angabe von "Eigentumer / Beteiligte" erzwungen
Im Reiter "Gemeinschaft" ist ausdrücklich der Hinweis gegeben:
Bei den folgenden Eigentumsverhältnissen füllen Sie bitte den Reiter „Gemeinschaft” aus:
- Erbengemeinschaft
- Bruchteilsgemeinschaft
- Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen ohne geschäftsüblichen Namen
- andere Grundstücksgemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen
Dennoch muss man die einzelen Eigentümer eintragen im Reiter "Eigentümer", obwohl dort ausdrücklich der Hinweis erscheint:
Bei den folgenden Eigentumsverhältnissen füllen Sie bitte den Reiter „Eigentümer / Beteiligte” aus:
- Ehegatten / Lebenspartner
- Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen mit geschäftsüblichen Namen (zum Beispiel OHG oder KG)
- andere Grundstücksgemeinschaft mit geschäftsüblichen Namen (zum Beispiel OHG oder KG)
Hallo,
habe das gleiche Problem:
Laut einem Grunsteuer Seminar kann zwar ein Beteiligter einer Bruchteilsgemeinschaft die Feststellungserklärung machen, jedoch benötigt er hierfür eine Vollmacht. Hat er die nicht, erstellt jeder Bruchteilseigentümer für seinen Teil eine Feststellungserklärung. Wenn ich jetzt aber nicht die anderen Eigentümer mit Anteil an der wirtschaftlichen Einheit angebe, kommt die Fehlermeldung:
"Bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft müssen die Gemeinschaft und mindestens 2 Eigentümer vorhanden sein."
Hierfür habe ich bzw. der Mandant doch aber gar keine Vollmacht.
Wie wird das Problem gelöst?