Zum Grundvermögen gehört ein Wirtschaftsweg

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Hallo ,
wie würdet ihr mir 30qm Wirtschaftsweg umgehen was dem Mandanten auch gehört ? Ist als eigenes Flurstück angegeben aber als ein Aktenzeichen.

Vielleicht kann mir da ja einer weiter helfen. 

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andrea doeker

Genau diesen Fall habe ich auch! Für den Wirtschaftsweg als Landwirtschaftliche Fläche gibt es kein separates L+F Aktenzeichen.

Ich kann die Fläche (101qm) nicht unter Grundvermögen erfassen, weil bei L+F kein Bodenrichtwert, sondern m.E. die Ertragsmesszahl anzusetzen ist, kann aber auch wegen fehlenden L+F-Aktenzeichen keine Erklärung L+F abgeben!

Ich überlege, diesen Sachverhalt als ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung zu erfassen, also nur nachrichtlich! 

Gerne weitere Hinweise!

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aline
Quote from andrea doeker

Genau diesen Fall habe ich auch! Für den Wirtschaftsweg als Landwirtschaftliche Fläche gibt es kein separates L+F Aktenzeichen.

Ich kann die Fläche (101qm) nicht unter Grundvermögen erfassen, weil bei L+F kein Bodenrichtwert, sondern m.E. die Ertragsmesszahl anzusetzen ist, kann aber auch wegen fehlenden L+F-Aktenzeichen keine Erklärung L+F abgeben!

Ich überlege, diesen Sachverhalt als ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung zu erfassen, also nur nachrichtlich! 

Gerne weitere Hinweise!

Okay. Also ich bekomme mehrere Bodenrichtwerte angezeigt aber keine Ertragsmesszahl. Und die Fläche läuft auch unter dem selben Aktenzeichen.

Wie gibst du denn eine ergänzende  Angabe zur Feststellungserklärung an ?


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andrea doeker

Die Ertragsmesszahl erhalte ich, wenn ich in den Geodaten auf Grundsteuer A gehe, dann wird unter der bekannten Adresse die Ertragsmesszahl und durchschnittliche Ertragsmesszahl angegeben!

Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung siehe unter Lasche Feststellungserklärung
a) Hake setzen bei ergänzende Angaben

b) Leeres Feld erscheint; dann Eingabe

MfG

A. Doeker

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aline
Quote from andrea doeker

Die Ertragsmesszahl erhalte ich, wenn ich in den Geodaten auf Grundsteuer A gehe, dann wird unter der bekannten Adresse die Ertragsmesszahl und durchschnittliche Ertragsmesszahl angegeben!

Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung siehe unter Lasche Feststellungserklärung
a) Hake setzen bei ergänzende Angaben

b) Leeres Feld erscheint; dann Eingabe

MfG

A. Doeker

Alles klar danke schön

also unter Geodaten hab ich Grundsteuer A ausgewählt. Aber ich bekomme nur ganz unten eine durchschnittliche Ertragsmesszahl angegeben.So sieht das aus.

MFG

Aline

Nutzung nach § 234 BewG
Katasterklassifikation EMZ *EMZ Ertragsmesszahlen
Landwirtschaftliche Nutzung Ackerland / Grünland - - -
Summe - -

Forstwirtschaftliche Nutzung Laubholz / Nadelholz -
Summe -

weitere zuzuordnende Flächen ggf. Nutzungen (1) bis (34)
Wirtschaftsweg 30 -
Summe 30

*berechnete EMZ, Basis ist die durchschn. EMZ in der Gemarkung: 41 dEMZ pro Ar
dEMZ / 100: 0.41 dEMZ pro m²



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gerald müller

Nach meinen Kenntnissen wird ein Wirtschaftsweg im Eigentum als Landwirtschaftsfläche mit der Nutzung "28-Hofstelle" deklariert, ohne Ertragsmesszahl. Das gleiche gilt für Hecken und Feldgehölze die nicht forstwirtschaftlich genutzt werden.

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andrea doeker

Danke für den Hinweis!

Ich habe mir hierzu bei meinem Anruf bei der Hotline, ein Ticket bei der Finanzverwaltung geholt. 

Nach 2 Tagen soll der Rückruf erfolgen!

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christensen

Könnte man nicht auch diesen Wirtschaftsweg als "weitere Fläche hinzufügen" und mit einem Bodenrichtwert von Bspsw. 1,00 € angeben. Im Bereich Gemarkung/Flurstücke müsste man dann dieses Flurstück mit "Enthalten in zweiter Fläche" kennzeichnen?

Das FA wird dann sicherlich nachfragen.

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aline

Danke für den Hinweis.

Ich habe mal versucht die 30 qm als Landwirtschaftliche Fläche einzugeben, also die wirtschaftliche Einheit auf Landwirtschaft zu ändern, aber da bekomme ich immer die Fehlermeldung , dass das Aktenzeichen nicht mit der wirtschaftlichen Einheit übereinstimmt. Und wenn ich das als Grundstück eingebe, geht das ohne Fehler durch. Genau das gleich habe ich auch mit einem Grundstück (3130 qm) was zum Teil bebaut ist und der größte Teil Acker ist. Vom FA wurde mir gesagt das zählt unter Grundvermögen und nicht als Landwirtschaft.

MFG

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aline
Quote from christensen

Könnte man nicht auch diesen Wirtschaftsweg als "weitere Fläche hinzufügen" und mit einem Bodenrichtwert von Bspsw. 1,00 € angeben. Im Bereich Gemarkung/Flurstücke müsste man dann dieses Flurstück mit "Enthalten in zweiter Fläche" kennzeichnen?

Das FA wird dann sicherlich nachfragen.

Ja das hatte ich auch versucht, aber man kann ja nur zwei Flächen angeben. Deswegen habe ich eine eigene Erklärung fertig gemacht mit 8 € Bodenrichtwert angeben.

Mal sehen das FA wird dann bestimmt sich melden.

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andrea doeker

Lt. Telefonat mit dem FA teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass der betroffene Wirtschaftsweg innerhalb der Bodenrichtwertzone liegt und tatsächlich mit dem Bodenrichtwert zu bewerten ist!

Bodenrichtwertzonen werden vom Gutachterausschuss festgelegt und das Finanzamt nimmt dies als Grundlage!