Zum Grundvermögen gehört ein Wirtschaftsweg
wie würdet ihr mir 30qm Wirtschaftsweg umgehen was dem Mandanten auch gehört ? Ist als eigenes Flurstück angegeben aber als ein Aktenzeichen.
Vielleicht kann mir da ja einer weiter helfen.
Vielleicht kann mir da ja einer weiter helfen.
Genau diesen Fall habe ich auch! Für den Wirtschaftsweg als Landwirtschaftliche Fläche gibt es kein separates L+F Aktenzeichen.
Ich kann die Fläche (101qm) nicht unter Grundvermögen erfassen, weil bei L+F kein Bodenrichtwert, sondern m.E. die Ertragsmesszahl anzusetzen ist, kann aber auch wegen fehlenden L+F-Aktenzeichen keine Erklärung L+F abgeben!
Ich überlege, diesen Sachverhalt als ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung zu erfassen, also nur nachrichtlich!
Gerne weitere Hinweise!
Okay. Also ich bekomme mehrere Bodenrichtwerte angezeigt aber keine Ertragsmesszahl. Und die Fläche läuft auch unter dem selben Aktenzeichen.
Wie gibst du denn eine ergänzende Angabe zur Feststellungserklärung an ?
Die Ertragsmesszahl erhalte ich, wenn ich in den Geodaten auf Grundsteuer A gehe, dann wird unter der bekannten Adresse die Ertragsmesszahl und durchschnittliche Ertragsmesszahl angegeben!
Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung siehe unter Lasche Feststellungserklärung
a) Hake setzen bei ergänzende Angaben
b) Leeres Feld erscheint; dann Eingabe
MfG
A. Doeker
Die Ertragsmesszahl erhalte ich, wenn ich in den Geodaten auf Grundsteuer A gehe, dann wird unter der bekannten Adresse die Ertragsmesszahl und durchschnittliche Ertragsmesszahl angegeben!
Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung siehe unter Lasche Feststellungserklärung
a) Hake setzen bei ergänzende Angaben
b) Leeres Feld erscheint; dann Eingabe
MfG
A. Doeker
Alles klar danke schön
also unter Geodaten hab ich Grundsteuer A ausgewählt. Aber ich bekomme nur ganz unten eine durchschnittliche Ertragsmesszahl angegeben.So sieht das aus.
MFG
Aline
Nutzung nach § 234 BewG |
Katasterklassifikation | m² | EMZ | *EMZ | Ertragsmesszahlen |
Landwirtschaftliche Nutzung | Ackerland / Grünland | - | - | - | |
Summe | - | - | |||
Forstwirtschaftliche Nutzung | Laubholz / Nadelholz | - | |||
Summe | - | ||||
weitere zuzuordnende Flächen | ggf. Nutzungen (1) bis (34) |
Wirtschaftsweg | 30 | - | |||
Summe | 30 | ||||
*berechnete EMZ, Basis ist die durchschn. EMZ in der Gemarkung: | 41 | dEMZ pro Ar | |||
dEMZ / 100: | 0.41 | dEMZ pro m² | |||
Nach meinen Kenntnissen wird ein Wirtschaftsweg im Eigentum als Landwirtschaftsfläche mit der Nutzung "28-Hofstelle" deklariert, ohne Ertragsmesszahl. Das gleiche gilt für Hecken und Feldgehölze die nicht forstwirtschaftlich genutzt werden.
Danke für den Hinweis!
Ich habe mir hierzu bei meinem Anruf bei der Hotline, ein Ticket bei der Finanzverwaltung geholt.
Nach 2 Tagen soll der Rückruf erfolgen!
Könnte man nicht auch diesen Wirtschaftsweg als "weitere Fläche hinzufügen" und mit einem Bodenrichtwert von Bspsw. 1,00 € angeben. Im Bereich Gemarkung/Flurstücke müsste man dann dieses Flurstück mit "Enthalten in zweiter Fläche" kennzeichnen?
Das FA wird dann sicherlich nachfragen.
Danke für den Hinweis.
Ich habe mal versucht die 30 qm als Landwirtschaftliche Fläche einzugeben, also die wirtschaftliche Einheit auf Landwirtschaft zu ändern, aber da bekomme ich immer die Fehlermeldung , dass das Aktenzeichen nicht mit der wirtschaftlichen Einheit übereinstimmt. Und wenn ich das als Grundstück eingebe, geht das ohne Fehler durch. Genau das gleich habe ich auch mit einem Grundstück (3130 qm) was zum Teil bebaut ist und der größte Teil Acker ist. Vom FA wurde mir gesagt das zählt unter Grundvermögen und nicht als Landwirtschaft.
MFG
Könnte man nicht auch diesen Wirtschaftsweg als "weitere Fläche hinzufügen" und mit einem Bodenrichtwert von Bspsw. 1,00 € angeben. Im Bereich Gemarkung/Flurstücke müsste man dann dieses Flurstück mit "Enthalten in zweiter Fläche" kennzeichnen?
Das FA wird dann sicherlich nachfragen.
Ja das hatte ich auch versucht, aber man kann ja nur zwei Flächen angeben. Deswegen habe ich eine eigene Erklärung fertig gemacht mit 8 € Bodenrichtwert angeben.
Mal sehen das FA wird dann bestimmt sich melden.
Lt. Telefonat mit dem FA teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass der betroffene Wirtschaftsweg innerhalb der Bodenrichtwertzone liegt und tatsächlich mit dem Bodenrichtwert zu bewerten ist!
Bodenrichtwertzonen werden vom Gutachterausschuss festgelegt und das Finanzamt nimmt dies als Grundlage!
Genau diesen Fall habe ich auch! Für den Wirtschaftsweg als Landwirtschaftliche Fläche gibt es kein separates L+F Aktenzeichen.
Ich kann die Fläche (101qm) nicht unter Grundvermögen erfassen, weil bei L+F kein Bodenrichtwert, sondern m.E. die Ertragsmesszahl anzusetzen ist, kann aber auch wegen fehlenden L+F-Aktenzeichen keine Erklärung L+F abgeben!
Ich überlege, diesen Sachverhalt als ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung zu erfassen, also nur nachrichtlich!
Gerne weitere Hinweise!