Mandantenportal Änderungserklärungen

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Liebes Grundsteuer Digital-Team,

besteht die Möglichkeit, dass der Mandant im Mandantenportal selbst erklärungsrelevante Änderungen von Grundstücken für Zwecke der Wert-/Artfortschreibung erfasst? Optimalerweise muss der Mandant nicht sämtliche Angaben zu einem Grundstück wiederholen, sondern kann auf die für die Hauptfeststellung bereits erfassten (und übermittelten) Daten zurück greifen und muss lediglich die Änderungen eintragen.

Mit freundlichen Grüßen

JZ

Bedienung
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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Es ist bereits möglich, dass der Mandant im Mandantenportal selbst erklärungsrelevante Änderungen von Grundstücken für Zwecke der Wert-/Artfortschreibung erfasst.  Dies sieht für Ihn im Mandantenportal folgendermaßen aus:

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Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team