Mandantenportal Änderungserklärungen
Liebes Grundsteuer Digital-Team,
besteht die Möglichkeit, dass der Mandant im Mandantenportal selbst erklärungsrelevante Änderungen von Grundstücken für Zwecke der Wert-/Artfortschreibung erfasst? Optimalerweise muss der Mandant nicht sämtliche Angaben zu einem Grundstück wiederholen, sondern kann auf die für die Hauptfeststellung bereits erfassten (und übermittelten) Daten zurück greifen und muss lediglich die Änderungen eintragen.
Mit freundlichen Grüßen
JZ
Liebes Community-Mitglied,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die E-Mail-Vorlagen anzupassen:1. Direkt über die Grundstücksdatenabfrage, wenn die E-Mail versendet wird:
2. Unter Systemeinstellungen > E-Mail-Einstellungen. Dort können alle Vorlagen bearbeitet werden, indem Sie die Checkbox aktivieren und anschließend die Änderungen speichern:
In beiden Fällen ist es wichtig, die enthaltenen Hyperlinks (gekennzeichnet mit %...%) nicht zu entfernen, da sonst die Grundstücksdatenabfrage nicht möglich ist.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team