Mandantenportal Änderungserklärungen

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Liebes Grundsteuer Digital-Team,

besteht die Möglichkeit, dass der Mandant im Mandantenportal selbst erklärungsrelevante Änderungen von Grundstücken für Zwecke der Wert-/Artfortschreibung erfasst? Optimalerweise muss der Mandant nicht sämtliche Angaben zu einem Grundstück wiederholen, sondern kann auf die für die Hauptfeststellung bereits erfassten (und übermittelten) Daten zurück greifen und muss lediglich die Änderungen eintragen.

Mit freundlichen Grüßen

JZ

Bedienung
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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Es ist bereits möglich, dass der Mandant im Mandantenportal selbst erklärungsrelevante Änderungen von Grundstücken für Zwecke der Wert-/Artfortschreibung erfasst.  Dies sieht für Ihn im Mandantenportal folgendermaßen aus:

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Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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katja knittel

Hallo liebes GrundsteuerDigital Team,

wir versuchen hier dieses Fenster im Mandantenportal zu finden. Bei uns gibt es keine Möglichkeiten irgendwo Änderungen einzutragen. Könnt ihr bitte nochmals eine kurze Beschreibung einfügen, wie man von der Erstansicht dorthin kommt, wo man Änderungen einfügen kann?

Beziehungsweise benötigen wir eine Info, wie die Mandantin Art- oder Wertfortschreibungen machen kann.

Vielen Dank

Katja Knittel

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Sehr geehrte Frau Knittel,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir möchten an dieser Stelle aufgreifen, dass wir Anfang letzten Jahres das neue Modul Grundstücksdaten-Abfrage im Änderungsmanagement eingeführt haben. Dadurch hat sich der Prozess zur Erfassung von Änderungen für Mandanten verändert.

Die von Ihnen angesprochene Funktion zur Erfassung von Änderungen ist nun nicht mehr über das allgemeine Mandantenportal verfügbar. Stattdessen erfolgt dies über die Grundstücksdaten-Abfrage, da wir den Prozess für alle Mandanten vereinfachen und auch ohne ein aktives Mandantenportal zugänglich machen wollten. Ihre Mandanten erhalten hierzu eine speziell generierte E-Mail, in der sie auswählen können, ob Änderungen vorliegen oder nicht. Nach Auswahl werden sie auf eine separate Website weitergeleitet, die dem Mandantenportal ähnelt, jedoch ausschließlich auf die Bearbeitung der Grundstücksänderungen ausgelegt ist.

Im Untermodul Grundstücksdaten-Abfrage können Sie als Kanzlei anschließend alle von Ihren Mandanten übermittelten Änderungen sowie deren Notizen einsehen. Auch der aktuelle Bearbeitungsstatus, wie „Änderung angefragt“, „Änderungen erhalten“ oder „Keine Änderungen“, wird dort übersichtlich dargestellt.

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Für eine detaillierte Anleitung möchten wir Ihnen gerne unser YouTube-Tutorial zur Grundstücksdaten-Abfrage empfehlen, das den Prozess Schritt für Schritt erklärt. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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lucas

Liebes Grundsteuer Digital-Team, 

im Rahmen der Grundstücksdatenabfrage wir eine Mail an den Mandanten geschickt - kann diese Mail-Vorlage angepasst werden?

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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die E-Mail-Vorlagen anzupassen:

1. Direkt über die Grundstücksdatenabfrage, wenn die E-Mail versendet wird:

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2. Unter Systemeinstellungen > E-Mail-Einstellungen. Dort können alle Vorlagen bearbeitet werden, indem Sie die Checkbox aktivieren und anschließend die Änderungen speichern:

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In beiden Fällen ist es wichtig, die enthaltenen Hyperlinks (gekennzeichnet mit %...%)  nicht zu entfernen, da sonst die Grundstücksdatenabfrage nicht möglich ist.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team