Feststellungserklärung „ohne vorherige Deklaration"

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Bei einer Feststellungserklärung „ohne vorherige Deklaration“ kann man die direkte Übermittlung zwar überspringen, um eine Bescheidprüfung durchzuführen oder ggf. einen Einspruch einzulegen, aber fino schreibt keinen Gegenstandswert aus. Den sieht man nur in der Steuerberechnung.

Hm … verbesserungswürdig.

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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir möchten gerne verstehen, in welchem Praxisfall der Gegenstandswert von Ihnen benötigt wird, insbesondere wenn die Erklärung nicht über einen Steuerberater erstellt wurde und alle relevanten Daten im Grundstück gepflegt wurden.

Wenn alle Daten im Grundstück gepflegt wurden, dann wird der Gegenstandswert zwar nicht angezeigt, kann aber über das PDF heruntergeladen werden:

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Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und stehen Ihnen bei weiteren Fragen oder Anmerkungen gerne zur Verfügung.


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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KSL

Das ist richtig. Über PDF runterladen kann man den Grundsteuerwert sehen.

Der Grundsteuerwert der Feststellungserklärung muss mit dem des Bescheids des Finanzamts abgeglichen werden, egal ob man den Wert nun über eine „Hauptfeststellung“ oder „Feststellung ohne vorherige Deklaration“ ermittelt hat. Daher ist es schön, wenn man immer direkt den Wert der Feststellungserklärung sieht, ohne über weitere Klicks erst ein Dokument öffnen zu müssen. Es ist einfach schneller und komfortabler.

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Sophia GrundsteuerDigital
  • Umsetzung wird geprüft
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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir unser Produkt nun verbessert und den von Ihnen beschriebenen Vorschlag in unserem Programm umgesetzt haben.


Wir bedanken uns für Ihren Hinweis und stehen Ihnen bei weiteren Fragen oder Anmerkungen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team