Feststellungserklärung „ohne vorherige Deklaration"
Bei einer Feststellungserklärung „ohne vorherige Deklaration“ kann man die direkte Übermittlung zwar überspringen, um eine Bescheidprüfung durchzuführen oder ggf. einen Einspruch einzulegen, aber fino schreibt keinen Gegenstandswert aus. Den sieht man nur in der Steuerberechnung.
Hm … verbesserungswürdig.
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wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir unser Produkt nun verbessert und den von Ihnen beschriebenen Vorschlag in unserem Programm umgesetzt haben.
Wir bedanken uns für Ihren Hinweis und stehen Ihnen bei weiteren Fragen oder Anmerkungen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team