Feststellungserklärung „ohne vorherige Deklaration"
Bei einer Feststellungserklärung „ohne vorherige Deklaration“ kann man die direkte Übermittlung zwar überspringen, um eine Bescheidprüfung durchzuführen oder ggf. einen Einspruch einzulegen, aber fino schreibt keinen Gegenstandswert aus. Den sieht man nur in der Steuerberechnung.
Hm … verbesserungswürdig.
Liebes Community-Mitglied,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir möchten gerne verstehen, in welchem Praxisfall der Gegenstandswert von Ihnen benötigt wird, insbesondere wenn die Erklärung nicht über einen Steuerberater erstellt wurde und alle relevanten Daten im Grundstück gepflegt wurden.
Wenn alle Daten im Grundstück gepflegt wurden, dann wird der Gegenstandswert zwar nicht angezeigt, kann aber über das PDF heruntergeladen werden:
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und stehen Ihnen bei weiteren Fragen oder Anmerkungen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team