Berechnung Vieheinheiten nach § 241 BewG
Nach der Eingabe der Tierbestände wird mir der Hinweis angezeigt, dass eine gewerbliche Tierhaltung vorliegen könnte. Die ist aber nach meiner eigenen Berechnung nicht der Fall.
Bei der Berechnung der Tierbestände nach § 241 BewG werden die zugekauften Tiere anscheinend nicht abgezogen.
Sehr geehrter Herr Jager,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung und den hilfreichen Hinweis! Wir werden Ihre Anmerkung berücksichtigen und Sie informieren, sobald eine entsprechende Anpassung erfolgt ist.
Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team