Berechnung Vieheinheiten nach § 241 BewG

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Nach der Eingabe der Tierbestände wird mir der Hinweis angezeigt, dass eine gewerbliche Tierhaltung vorliegen könnte. Die ist aber nach meiner eigenen Berechnung nicht der Fall.

Bei der Berechnung der Tierbestände nach § 241 BewG werden die zugekauften Tiere anscheinend nicht abgezogen.

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Sophia GrundsteuerDigital
  • Rückfrage an Autor

Sehr geehrter Herr Jager,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 


Wir haben Ihr Anliegen geprüft und möchten Ihnen dazu gerne eine Rückfrage stellen:
Könnten Sie uns bitte kurz mitteilen, worauf sich aus Ihrer Sicht die Annahme stützt, dass zugekaufte Tiere bei der Berechnung nach § 241 BewG abgezogen werden müssen? Diese Information hilft uns, Ihr Anliegen besser nachvollziehen und gezielt weiterverfolgen zu können. 

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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johannes jager

Nach § 13 EstG ist für die Zuordnung der Tierhaltung zu den Einkünften der Land- und Forstwirtschaft § 241 BewG anzuwenden.


In der Einkommensteuerrichtlinie R 13.2 steht dann, dass bei der Erzeugung von Schweinen aus zugekauften Tieren die Vieheinheiten der zugekauften von den erzeugten Tieren abgezogen werden.

 

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Sophia GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Jager,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und den hilfreichen Hinweis! Wir werden Ihre Anmerkung berücksichtigen und Sie informieren, sobald eine entsprechende Anpassung erfolgt ist.

Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team