Berechnung Vieheinheiten nach § 241 BewG
Nach der Eingabe der Tierbestände wird mir der Hinweis angezeigt, dass eine gewerbliche Tierhaltung vorliegen könnte. Die ist aber nach meiner eigenen Berechnung nicht der Fall.
Bei der Berechnung der Tierbestände nach § 241 BewG werden die zugekauften Tiere anscheinend nicht abgezogen.
Sehr geehrter Herr Jager,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir haben Ihr Anliegen geprüft und möchten Ihnen dazu gerne eine Rückfrage stellen:
Könnten Sie uns bitte kurz mitteilen, worauf sich aus Ihrer Sicht die Annahme stützt, dass zugekaufte Tiere bei der Berechnung nach § 241 BewG abgezogen werden müssen? Diese Information hilft uns, Ihr Anliegen besser nachvollziehen und gezielt weiterverfolgen zu können.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team