Rechnungsschreibung
Wo findet man den Gegenstandswert zur Rechnungsschreibung? Am besten für mehrere Mandanten?
Wo findet man den Gegenstandswert zur Rechnungsschreibung? Am besten für mehrere Mandanten?
Der Gegenstandswert lässt sich in der Übersicht zur jeweiligen Feststellungserklärung berechnen. So wie ich es sehe aber nur für bereits übermittelte Erklärungen... Also wieder ein Arbeitsschritt mehr: Man kann nicht übermitteln und sich im gleichen Zug den GGW anzeigen lassen, sondern muss die Erklärung erneut aufrufen, wenn die Erklärung tatsächlich gesendet wurde... Auf den Sendezeitpunkt hat man ja auch keinen Einfluss...
Hat man sich beim Anbieter eigentlich irgendwann auch mal mit den Arbeitsabläufen in den Kanzleien beschäftigt???
Also ich seh's bei meiner übermittelten Erklärung (Status: Elster abgeschlossen) noch nicht, oder ich schaue falsch.
Vielleicht bekommen wir ja noch ein paar Informationen zum GGW von GD?
Hurra, ich hab´s auch gefunden. Und es funktioniert auch bei noch nicht übermittelten Erklärungen.
Allerdings kann man den Wert nicht ausdrucken.
Wir sind also wieder im Mittelalter, wo man den Mandanten, das Aktenzeichen, Grundstücksbezeichnung und den Gegenstandswert abschreibt.
Können Sie dazu auch eine Berechnungsgrundlage sehen?
Der berechnete Wert ist bei uns in BaWü leider falsch, wir können aber gar nicht nachvollziehen, wie gerechnet wurde.
Also ich seh's bei meiner übermittelten Erklärung (Status: Elster abgeschlossen) noch nicht, oder ich schaue falsch.
Die Berechnung ist jetzt bei meinem Fall möglich.
Wird in der Übersicht zu den Grundstücken auch eine (auswählbare) Spalte Gegenstandswert hinzukommen, sodass man danach filtern kann?
Wäre es in dieser Berechnungsliste denn möglich, den Grundstückswert als Zwischengröße anzugeben (Fläche x Bodenrichtwert)?
1.) Das sagt dem Mandanten mehr, als so ein seltsamer Messbetrag...
2.) Das ist der Gegenstandswert laut StBVV. Den brauchen einige Berater für Ihre Rechnungsstellung. Es wäre schön, wenn wir den nicht permanent selbst berechnen müssten, wenn man schon eine Software benutzt.